Der alle vier Jahre stattfindende Genossenschaftstag, das höchste Entscheidungsgremium der GDBA, versammelte die Delegierten der Theater aus ganz Deutschland. Hans Herdlein, der die Organisation als gewählter Präsident seit Oktober 1972 ununterbrochen leitete und nicht mehr kandidierte, wurde unter stehenden Ovationen mit dem Titel des Ehrenvorsitzenden für sein Lebenswerk geehrt. Als neuen Präsidenten wählten die Delegierten mit großer Mehrheit Hans Christoph Kliebes, den Vorsitzenden des GDBA-Landesverbandes Ost.

Im Angesicht eines fortschreitenden Kulturabbaus und der nach wie vor problematischen wirtschaftlichen Situation vieler Künstler, die in die Scheinselbständigkeit abgedrängt werden sowie der Gefährdung des Flächentarifvertrages durch Notlagenverträge, wurden folgende Resolutionen beschlossen und verabschiedet:

1. Sicherstellung der kulturellen Grundversorgung
Die Delegierten der Theater in der gesamten Bundesrepublik rufen die Kulturverantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die Finanzierung der Theater auch in dieser Zeit der Wirtschaftskrise aufrecht zu erhalten.
Die Theaterfinanzierung darf nicht von den Zufälligkeiten der jeweiligen Haushaltslagen abhängig gemacht werden. Um ihren Kulturauftrag zu erfüllen müssen die Theater in die Lage versetzt werden, mehrjährig vorauszuplanen.
Der Genossenschaftstag 2009 appelliert deshalb an die Rechtsträger der Theater, die kulturelle Grundversorgung sicher zu stellen. Dazu soll ein Mindestprozentsatz für die Theaterfinanzierung in den öffentlichen Haushalten festgeschrieben werden, der auch bei schwieriger Finanzlage nicht unterschritten werden darf.

2. Kulturpolitik
Mit ernster Sorge beobachtet der Genossenschaftstag 2009 den anhaltenden Rechteabbau an den Theatern der Bundesrepublik, von dem besonders die neuen Bundesländer betroffen sind.
Die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen ist überlebensnotwendig, um die kulturelle Substanz, wie das der Einigungsvertrag fordert, zu erhalten. Die bis heute anhaltenden Eingriffe in die Theatersubstanz durch Notlagenverträge sind mit dem fortgeltenden Recht des Einigungsvertrages nicht vereinbar.

3. Erhalt des Flächentarifvertrages
Der Genossenschaftstag 2009 fordert den Deutschen Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester – auf, sich gegenüber seinen Rechtsträger-Mitgliedern für den Erhalt des Flächentarifvertrages einzusetzen. Der Normalvertrag Bühne als arbeitsrechtliche Grundlage für die Theater ist unter allen Umständen zu erhalten.
Theater sind kein rechtsfreier Raum. Tarifverträge sind ein wirksames Instrument zur Regelung von Arbeitsbedingungen. Der Übergang vom Normalvertrag Bühne zu betrieblichen Einzellösungen darf nicht zum Regelfall werden.

4. Arbeitnehmerstatus bei Gastvertrag
Der Genossenschaftstag 2009 spricht sich gegen die vorherrschende Tendenz aus, den Arbeitnehmerstatus gastierender Bühnenmitglieder in Frage zu stellen und sie mit Dienstverträgen in die Selbständigkeit abzudrängen. Der Deutsche Bühnenverein wird aufgefordert, mit der GDBA einen Rahmentarifvertrag abzuschließen, der dieser schleichenden Statusänderung ein Ende setzt.

5. Gastvertragsrecht
Der Genossenschaftstag 2009 hält eine tarifvertragliche Regelung der Rechtsverhältnisse gastierender Bühnenmitglieder für dringend erforderlich. Dieser immer mehr in den Vordergrund tretende Beschäftigungsbereich kann wegen des Abbaus ganzjähriger Engagements nicht länger sich selbst überlassen bleiben. In einer tarifvertraglichen Rahmenvereinbarung sollen die Grundsätze zwischen den Tarifvertragsparteien festgelegt werden, innerhalb derer gastierende Bühnenkünstler beschäftigt werden. Auch gastierende Bühnenkünstler sind als Arbeitnehmer in den jeweiligen Betrieb eingegliedert und haben den Weisungen der Regie und der Dirigenten zu folgen. Sie können nicht eigenschöpferisch in den künstlerischen Gestaltungswillen ihrer Vorgesetzten eingreifen – um als „schwach Weisungsgebundene“ – Schein-Selbständige zu gelten, die aus den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schutzregelungen herausfallen.

6. Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
Die Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ des Bundeswirtschaftsministeriums in Kooperation mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien darf sich nicht zum Nachteil der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kultureinrichtungen auswirken. Die Finanzierung der öffentlichen Kultureinrichtungen – unserer Theater - muss auch auf der Ebene der Europäischen Union gewährleistet bleiben. Die Einbeziehung der Kunstsparten, wie z.B. „Darstellende Kunst“, „Musik“ in das Wirtschaftsranking als „Branchen“, darf nicht dazu führen, dass die in diesen Bereichen Tätigen als (Schein-) Selbständige von den Schutzvorschriften des Arbeits- und Sozialrechts ausgeschlossen werden.