Die GEMA und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen haben einen neuen Pauschalvertrag geschlossen, der Vereine bei der Durchführung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen unterstützt und das ehrenamtliche Engagement
im Land stärkt. Die Vergütung für die Musiknutzung wird künftig vom Land übernommen.

Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Mit dem neuen Pauschalvertrag stärken die GEMA und Nordrhein-Westfalen die Förderung des Ehrenamts weiter. Ziel ist es, Vereine und ehrenamtlich getragene Organisationen bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen. Veranstaltungen sind weiterhin bei der GEMA anzumelden, die Rechte zur Musiknutzung werden jedoch im Rahmen des Pauschalvertrags abgegolten, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaftschafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag können wir viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlasten. Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, ergänzt: „Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt. Musik bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und bereichert das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung dafür, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So stärken wir die kulturelle Vielfalt und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen.“

Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen.

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA.

Ausgenommen sind unter anderem Konzerte, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen mit Musik, Musiknutzungen ohne Veranstaltungscharakter sowie Veranstaltungen politischer Par-teien und Wählervereinigungen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie-rung und die GEMA haben zudem vereinbart, die Situation von Brauchtumsveranstaltungen, ins-besondere Karnevals- und Schützenfestumzügen, bis Ende 2026 gemeinsam zu prüfen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden sich auf der Web-site der GEMA unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Mitgliedern (Komponis-tinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größ-ten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

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