Mit dem 17. Deutschen Musikautor*innenpreis möchte die GEMA auch im kommenden Jahr Musikschaffende ehren, die die Musikkultur Deutschlands mit ihren herausragenden Kom-positionen und Textdichtungen maßgebend geprägt haben. GEMA Mitglieder können ab sofort in diesen Preiskategorien andere GEMA Mitglieder für eine Nominierung vorschlagen:

  • Komposition Audiovisuelle Medien (Sparte U)
  • Komposition Educational Music (Sparte E)
  • Komposition Musiktheater/Bühne (Sparte E)
  • Komposition Neoclassic/Crossover (Sparte U)
  • Komposition Hip-Hop (Sparte U)
  • Text Singer/Songwriter*in (Sparte U)
  • Text Chanson/Kabarett (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U und Sparte E)
  • Lebenswerk (Sparte E)

Bis zum 1. Juni 2025 können alle rund 98.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvorschläge über das Online-Formular einreichen: https://event.musikautorinnenpreis.de/de/dmap-no-minierung-2026/registration
Alle Einreichungsmodalitäten sowie Informationen rund um den Deutschen Musikautor*in-nenpreis finden Sie unter www.musikautorinnenpreis.de

Über den Deutschen Musikautor*innenpreis

Der Deutsche Musikautor*innenpreis (DMAP) wurde 2009 von der GEMA ins Leben gerufen, um die in der GEMA versammelten Komponist*innen und Textdichter*innen der deutschen Musikbranche für ihre herausragenden Leistungen zu würdigen. Unter dem Motto „Autor*in-nen ehren Autor*innen“ rückt die GEMA Musikschaffende in den Vordergrund, die oftmals nicht auf der Bühne stehen. Alle Preisträger*innen sowie Nominierte werden als Mitglieder in die Akademie Deutscher Musikautor*innen (ADMA) aufgenommen. Die Fachjury wird jähr-lich neu von der ADMA gewählt.

Weitere Informationen unter www.musikautorinnenpreis.de und www.adma.de.

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