Der 58. ordentliche FDP-Bundesparteitag beschäftigte sich vorgestern in Stuttgart ausführlich mit dem Thema Kulturpolitik. Zur Abstimmung stand ein umfangreicher Leitantrag zur Kulturpolitik „Kultur braucht Freiheit". Eine heftige Debatte löste die Forderung im Leitantrag aus, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Eine eindeutige Mehrheit der Parteitagsdelegierten folgten in dieser und allen weiteren wichtigen Fragen dem von Hans-Joachim Otto, MdB (FDP), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, eingebrachten Leitantrag und stimmten der Forderung nach einem Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, der als Gast für den Deutschen Kulturrat den Parteitag verfolgte, stellte in seiner Rede vor dem Parteitag besonders positiv heraus, dass sich die FDP in ihrem Leitantrag klar zur öffentlichen Kulturförderung bekennt, sich eindeutig für die soziale Absicherung der Künstler über die Künstlersozialversicherung ausspricht und die Rechte der Urheber besser geschützt sehen will. Er stellte auch fest, dass ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz vom Deutschen Kulturrat als wichtige Stärkung für den gesamten Kulturbereich angesehen wird. Olaf Zimmermann sagte auf dem Parteitag weiter: "Der Titel des Leitantrags Kultur braucht Freiheit ist mehr als ein Slogan, er ist Ausdruck eines grundsätzlichen Verständnisses von Kunstfreiheit, von freier Meinungsäußerung und zugleich der Verantwortung für die Menschen, die im Kulturbereich tätig sind."

Der Deutsche Kulturrat gratuliert der FDP für diese gelungene Prämiere und fordert die anderen im Deutschen Bundestag vertreten Parteien auf, der Kulturpolitik bei ihren demnächst anstehenden Parteitagen ebenfalls einen breiten Raum einzuräumen.

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