Berlin, den 13.01.2025. Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) positioniert. Darin wird deutlich, dass viele Urheberinnern und Urheber, ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sehr interessiert an der Nutzung der neuen Technologien für ihre Arbeit sind. Sie wenden sie an und experimentieren damit.
Dennoch, so stellt der Deutsche Kulturrat fest, ist die Entwicklung von KI nicht lediglich eine neue technische Errungenschaft. Vielmehr ermöglicht sie maschinengemachte Ergebnisse, die zunehmend von menschlichen Schöpfungen nicht zu unterscheiden sind und sich im Entstehungsprozess nicht von Menschen nachvollziehen lassen. Das ist eine fundamentale Neuerung, deren Folgen noch nicht abzusehen sind.
Die weitere Entwicklung von KI-Modellen geht mit atemberaubendem Tempo voran. Vor allem KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Text-, Bild-, Audio- und Videoinhalte erzeugen („generative KI“), sind binnen kürzester Zeit zu einem zentralen Thema der urheberrechtlichen Diskussion geworden.
Generative KI betrifft Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise. Ähnliches gilt für sonstige Rechtsinhaber wie Verlage, Film- und Musikproduzenten, Games-Unternehmen oder Rundfunkveranstalter. Daneben ist KI aber auch für Bildungseinrichtungen, Gedächtniseinrichtungen und Bibliotheken von sehr großer Bedeutung. Die meisten Beteiligten sehen sich – in jeweils unterschiedlicher Intensität – sowohl mit Risiken als auch mit Chancen konfrontiert.
Die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI sind vielfach umstritten und bedürfen dringend einer Klärung. Sie werden zwar mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene thematisiert, dessen ungeachtet fehlt es bisher an einem verlässlichen urheberrechtlichen Rechtsrahmen.
In seiner Stellungnahme unternimmt der Deutsche Kulturrat zunächst eine urheberrechtliche Bestandsaufnahme und stellt auf dieser Grundlage erste Überlegungen für mögliche gesetzliche Regelungen vor. Dabei geht es sowohl um urheberrechtliche Regelungen in Bezug auf den „Input“, also das Training generativer KI-Systeme, als auch um den „Output“, d. h. um die Nutzung von Inhalten, die durch generative KI geschaffen wurden. Es geht um Transparenz und Kennzeichnungspflichten bei der Nutzung von durch KI generierten Inhalten.
Der Deutsche Kulturrat fordert einen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten, insbesondere die Berücksichtigung der Interessen der Urheberinnen und Urheber, ausübenden Künstlerinnen und Künstler sowie aller sonstigen Rechtsinhaber. Im Fall einer Nutzung ist es zwingend erforderlich, dass eine angemessene Vergütung gezahlt wird, die die Rechtsinhaber an den wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt, die durch die Nutzung der geschützten Werke und Leistungen beim KI-Training und bei anschließenden Nutzungen entstehen.
Der Deutsche Kulturrat regt insgesamt eine umfassende rechtspolitische Diskussion der offenen urheberrechtlichen Fragen an. Diese hat bisher nicht ausreichend stattgefunden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz stellen sich sehr komplexe urheberrechtliche Fragen. Wenn wir keine sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Themenfeld schaffen, werden Urheberinnen und Urheber ebenso wie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in eine existenzbedrohende Situation geraten. Die künftige Bundesregierung muss die Forderungen des Deutschen Kulturrates in Bezug auf die Nutzung von KI-erzeugten Inhalten unbedingt angemessen berücksichtigen und hier verlässliche gesetzliche Regelungen schaffen. Nur so kann Schaden vom Kulturbereich abgewendet werden.“
Hier geht es zur Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz.