Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), Berufsverband der Musiker der deutschen Kulturorchester, moniert gravierende Mängel bei der am 10. September 2008 in der Rostocker Bürgerschaft anstehenden Gründung der "Volkstheater Rostock GmbH".

"Die GmbH-Gründung ist zum Scheitern verurteilt und missachtet die einschlägigen Empfehlungen des Deutschen Bundestages", sagt Rechtsanwalt Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV. "Anstelle eines mehrjährigen Zuwendungsvertrages, wie dies die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages jüngst ausdrücklich empfohlen hat, soll die Volkstheater GmbH nur einen jährlich zu beschließenden Verlustausgleich erhalten. Das macht überhaupt keinen Sinn; das Theater bleibt damit völlig unbeweglich und abhängig. Laut dem im Internet veröffentlichten Entwurf des Gesellschaftsvertrages besteht auch keine Nachschusspflicht der Gesellschafter. Damit ist eine latente Insolvenzgefahr für die Gesellschaft vorprogrammiert", meint Mertens. Es sei daher kaum vorstellbar, dass auch nur ein einziger Beschäftigter von der Stadt zur neuen GmbH wechseln werde. Mertens: "Wer geht schon gerne auf die Titanic, wenn der Eisberg bereits in der Hafenausfahrt liegt?".

"Es ist schon sehr problematisch, dass die Geschäftsführung der neuen Theater-GmbH jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, abgelöst werden kann", sagt Mertens weiter. "Ein echter Skandal ist allerdings, dass der Gesellschaftsvertrag bei Ablösung der Geschäftsführung ausdrücklich "Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen" vorsieht. Wer sich als Intendant oder Geschäftsführer mit der Hansestadt zerstreitet, hat es zukünftig also noch leichter, einen sechsstelligen Abfindungsbetrag abzuzocken. Es ist unfassbar, wie leichtfertig Verwaltung und Bürgerschaft in Rostock offenbar mit den anvertrauten Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger umgehen", meint Mertens abschließend.

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