Die Deutsche Jazzunion begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zwischen PRO MUSIK und dem VUT zu Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Einnahmen aus Musikstreaming. Sie definieren erstmals, was als Untergrenze einer angemessenen Vergütung für Streaming-Einnahmen gilt und schaffen verbindliche Leitplanken für zentrale Vertragskonstellationen zwischen ausübenden Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen – ein wichtiges Signal für mehr Fairness in der Musikwirtschaft.
Damit haben die GVR eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern ein Fundament. Es herrscht weiterhin individuelle Vertragsfreiheit und Musikschaffende können weiterhin den Satz für sich verhandeln, den sie als angemessen erachten. Jedoch darf die Basismindestvergütung nun nicht mehr unterschritten werden.
Aus Sicht der Deutschen Jazzunion ist insbesondere entscheidend, dass damit die Diskussion darüber vorangebracht wird, was eine angemessene Vergütung professioneller Musiker*innen bedeutet. Denn diese darf kein Ausnahmefall sein, sondern muss zum Standard für die musikalische Arbeit werden. Die GVR zeigen: Faire Vergütungsstrukturen können verbindlich geregelt und transparent gestaltet werden. Auch die erstmals vorgesehene Erfolgsbeteiligung für Non-Featured-Artists ist dabei ein wichtiger Schritt.
Der Verband unterstützt daher alle Bestrebungen, Vergütungsstrukturen für Musiker*innen fairer, transparenter und verbindlicher zu gestalten. Die Gemeinsamen Vergütungsregeln haben Vorbildcharakter für weitere Bereiche der Musikwirtschaft. Zugleich gilt es allerdings, die Entwicklung weiterzuführen und sicherzustellen, dass auch in anderen für Jazz und Improvisierte Musik relevanten Bereichen angemessene Vergütung zum verbindlichen Maßstab wird.