Der Deutsche Musikrat hat die gemeinsame Empfehlung zur Honoraruntergrenze für Konzerte erstmals angepasst. In der AG Faire Vergütung – der auch Camille Buscot und Johanna Schneider von der Deutschen Jazzunion angehören – kommen Vertreter*innen der Musizierenden, der Veranstalter*innenseite sowie der Musikwirtschaft zusammen, um regelmäßig die Bedarfe für eine auskömmlichen Vergütung zu ermitteln. Die aktualisierte Empfehlung sieht künftig 350 Euro Tagessatz für Konzerte und Proben, die mindestens zu 50 % mit Mitteln des BKM finanziert sind, vor.

Die Deutsche Jazzunion begrüßt die Anpassung zwar als einen wichtigen Schritt und schließt sich dieser an, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Empfehlung weiterhin deutlich unter dem eigentlich erforderlichen Niveau liegt. Auch wenn die Erhöhung vordergründig deutlich erscheint, bleibt die Differenz zum eigentlich notwendigen Honorar erheblich. Berechnungen ergeben, dass eine angemessene Vergütung aktuell bei rund 770 Euro pro Tagessatz liegen müsste, um nachhaltig prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen in Jazz und Improvisierter Musik zu vermeiden.

„Die Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen für unsere Szene, aber sie zeigt auch, wie enorm die Lücke zur realistischen Zielgröße ist. Eine Honoraruntergrenze kann nur dann Wirkung entfalten, wenn ihre Umsetzung politisch ermöglicht wird“, betont Camille Buscot, Geschäftsführerin der Deutschen Jazzunion und Mitglied der AG Faire Vergütung Konzerte. Die Deutsche Jazzunion fordert daher die Politik auf, öffentlich geförderte Projekte so auszustatten, dass faire Honorare tatsächlich gezahlt werden können – ohne dass dieser Bereich massiv dezimiert wird! Es reiche nicht aus, kulturpolitisch eine Honoraruntergrenze einzuführen, ohne gleichzeitig die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auch Johanna Schneider, Vorstandsmitglied der Deutschen Jazzunion und ebenfalls an der Erarbeitung der Honoraruntergrenzen Konzerte beteiligt, unterstreicht: „Gerade in unseren wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf der Wert von Kultur, insbesondere von Jazz und Improvisierter Musik nicht relativiert werden. Hinter jedem Konzert stehen professionelle Arbeit, künstlerische Ausbildung und umfangreiche Vorbereitung. Diese Arbeit muss anerkannt, wertgeschätzt und angemessen vergütet werden.”

Als einer der ersten Verbände hat die Deutsche Jazzunion 2016 Honoraruntergrenzenempfehlungen für ihren Bereich ausgesprochen. Seit die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien 2024 Honoraruntergrenzen für öffentlich geförderte Projekte verbindlich eingeführt hat, beteiligt sich die Deutsche Jazzunion an der Erarbeitung einer gemeinsamen Empfehlung für den Bereich Musik unter dem Dach des Deutschen Musikrats.

Über die Deutsche Jazzunion

Die Deutsche Jazzunion wurde 1973 gegründet und ist als Sprachrohr der Jazzmusiker*innen in Deutschland eine wichtige Ansprechpartnerin für die Politik auf Bundesebene. Zu den Kernzielen des Verbands gehören die Verbesserung der Vergütung und der sozialen Absicherung von Jazzmusikerinnen, der Ausbau der spezifischen Förderung für Jazz und Improvisierte Musik sowie die Stärkung der Spielstätten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-jazzunion.de.