Für den Deutschen Bühnenverein ist die Streikandrohung der Musikergewerkschaft DOV ein Zeichen für massiven Realitätsverlust und Hilflosigkeit der Arbeitnehmerseite. „Die Musikergewerkschaft hat sich in dem Tarifkonflikt mit dem Bühnenverein völlig verrannt“, kommentierte der Direktor des Bühnenvereins die jetzt bekannt gewordene Absicht der DOV, die Orchester und Opernhäuser zu bestreiken. Wer streiken will, müsse erst einmal einen Tarifvertrag kündigen. Dies sei nicht geschehen.
Die Musikergewerkschaft befinde sich also in der gesetzlich vorgeschriebenen Friedenspflicht.
Im Jahr 2010 hatten sich die Tarifparteien nicht unter den von Arbeitnehmerseite geforderten Bedingungen auf eine Lohnerhöhung verständigen können. Die DOV verließ damals ohne Not den Verhandlungstisch und verklagte den Bühnenverein als Arbeitgeberverband der Theater und Orchester auf die Lohnerhöhungen vor dem Arbeitsgericht. Den Arbeitsgerichtsprozess hat die DOV nun in zwei Instanzen mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie verloren.
Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird das Bundesarbeitsgericht seine abschließende Entscheidung treffen. Trotz des Gerichtsprozesses hat der Bühnenverein die DOV mehrfach aufgefordert, die Tarifverhandlungen fortzusetzen, damit die Musikerinnen und Musiker die ihnen zustehenden Lohnerhöhungen möglichst schnell erhalten. Die Musikergewerkschaft hat die Wiederaufnahme der Verhandlungen stets abgelehnt. „Die DOV verspielt durch diesen überflüssigen Prozess das Geld der Musiker“, sagte Bolwin heute in Köln. Es sei erstaunlich, dass sich die Musiker das von ihrer Gewerkschaft gefallen lassen.
Der Bühnenverein fordert die DOV auf, von ihrer Streikabsicht Abstand zu nehmen. Er ist bereit, die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes an die Orchestermusiker weiterzugeben. Man muss dazu nur einen Tarifvertrag unterschreiben. Dazu ist die DOV nicht bereit. Dies wirft aus Sicht des Bühnenvereins die Frage auf, wofür man eine Gewerkschaft brauche, die ihr ureigenstes Geschäft, Tarifverhandlungen zu führen, in die Gerichte verlagern will.
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Quelle
http://www.buehnenverein.deMehr zum Thema