Aus Sicht des Deutschen Bühnenvereins ist die Klage der Geiger des Beethoven Orchesters Bonn auf arbeitszeitliche Gleichbehandlung mit den Bläsern und auf entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit völlig unsachgemäß. Der Bühnenverein fordert deshalb die Musiker auf, die Klage zurückzunehmen. „Mit ihrem Rechtsstreit schaden die Geiger dem Ansehen der Orchestermusiker im Allgemeinen und dem Ruf des Beethoven Orchesters im Besonderen. Weltweit stößt die Klage bei der Presse und in Fachkreisen auf Unverständnis“, so das Resümee vom Präsidenten des Bühnenvereins, Professor Klaus Zehelein.

Nach dem für die Orchester geltenden Tarifvertrag (TVK) müssen die Orchestermusiker wöchentlich bis zu acht Dienste leisten. Wie sehr sie tatsächlich in Anspruch genommen werden, hängt vom Spielplan und von den Besetzungen ab, die für die einzelnen Werke erforderlich sind. Ein Gleichbehandlungsanspruch mit Bläsern lässt sich mit Rücksicht auf die musikalische Literatur überhaupt nicht realisieren. Deswegen gibt es seit der Existenz von Sinfonie- und Opernorchestern einen unterschiedlichen Einsatz der verschiedenen Instrumentengruppen.