Am 17. Oktober begeht die UNESCO den Tag des Immateriellen Kulturerbes – mit dazu gehört auch die Amateurmusik in verschiedenen Kategorien. Hierauf macht der Bundesmusikverband Chor & Orchester als Trägerorganisation der beiden Ausdrucksformen Chormusik und Instrumentales Musizieren aufmerksam. Die aktuelle Bewerbungsfrist für neue Einträge ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes endet am 31. Oktober.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) feiert anlässlich des Tages des Immateriellen Kulturerbes am 17. Oktober die zentrale Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland. Als herausragende Ausdrucksform unseres kulturellen Miteinanders wird Amateurmusik seit Jahren im sogenannten „Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ der Deutschen UNESCO-Kommission gewürdigt.
Tradition ist Amateurmusizierenden wichtig
Musik, Tanz, Theater, Bräuche, Feste oder Handwerk: Immaterielle Kultur bleibt lebendig, indem sie weitergegeben und weiterentwickelt wird. In Deutschland gibt es aktuell 168 Einträge im Bundesweiten Verzeichnis, darunter beispielsweise die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg, die sächsischen Knabenchöre, das Choralsingen, die Finsterwalder Sangestradition oder das Singen des Steigerlieds. Mit insgesamt 13 Einträgen im Bundesweiten Verzeichnis ist die Amateurmusik ein zentraler Teil des kulturellen Reichtums in Deutschland. Dem sind sich auch viele Musizierende bewusst: Befragt zu den Gründen, warum sie Musik machen, antwortet jede*r fünfte Amateurmusiker*in: Ich führe eine Tradition fort (vgl. MIZ-Studie „Amateurmusizieren in Deutschland“ 2025).
Amateurmusik als tragendes Element kultureller Identität
Der BMCO ist als Trägerorganisation der beiden folgenden Eintragungen im Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes anerkannt:
- Die „Chormusik in deutschen Amateurchören“ ist seit 2014 im Verzeichnis vertreten. Sie ist Ausdruck einer jahrhundertealten gesellschaftlichen Bewegung, die Singen als elementaren Ausdruck demokratischer, bürgerlicher Kultur etablierte.
- Das „Instrumentale Laien - und Amateurmusizieren“ folgte 2016 und umfasst heute etwa 9 Millionen aktive Instrumentalist*innen, die von Akkordeon bis Zither, von Jazz bis Volksmusik die musikalische Identität Deutschlands prägen.
Vielfalt im Verzeichnis – Kulturerbe mit regionaler und historischer Tiefe
Neben den beiden schon genannten Eintragungen gehören im Bereich Musik weitere Ausdrucksformen zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland, wie unter anderem:
- Sächsische Knabenchöre (seit 2014), mit Traditionen, die bis ins 13. Jahrhundert reichen und Kompositionen großer Meister wie Bach und Schütz prägen
- Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung (seit 2014): Eine kulturelle Ausdrucksform, die Demokratie, Widerstand und Solidarität verkörpert – historisch aufgeladen und nach wie vor relevant
- Choralsingen (seit 2015), verwurzelt in der Reformation und der bürgerlichen Kulturentwicklung
- Sternsingen (seit 2015), eine lebendige Tradition rund um den Dreikönigstag, bei der Kinder Lieder bringen, Segen schreiben und Spenden für Kinderhilfsprojekte sammeln
- Posaunenchöre (seit 2016), generationenübergreifend, konfessionsübergreifend, mit rund 115.000 aktiven Mitgliedern
- Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (seit 2018), ein Modell guter Praxis, das Vereinsleben, musikalische Tradition und Bildung in idealer Weise verbindet
BMCO: Kulturpolitik trifft Engagement
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester trägt mit seinen Impulsen und Förderprogrammen maßgeblich dazu bei, dass Amateurmusik nicht nur bewahrt, sondern auch aktiv weiterentwickelt wird – sei es durch die Unterstützung der Ensembles bei der Nachwuchsgewinnung oder die Sichtbarmachung der Leistungen von Amateurmusik bei Bildung, Gesundheit, Engagement und Gesellschaft. „Amateurmusik ist nicht nur ein Echo der Vergangenheit im kulturellen Gedächtnis unserer Gesellschaft – sie entwickelt bestehende Traditionen fort und ist ein Ausdruck lebendiger Gemeinschaft und gelebter Freude an der Musik“, so BMCO-Präsident Benjamin Strasser anlässlich des Tages des Immateriellen Kulturerbes.
Zivilgesellschaftliche Gruppen können noch bis zum 31. Oktober neue Vorschläge für das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einreichen. Anschließend folgt ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Ländern, Kulturministerkonferenz, Beauftragtem der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission. Über Neuaufnahmen in das Verzeichnis wird im Frühjahr 2027 entschieden. Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization).
Mehr: www.bundesmusikverband.de/kulturerbe / www.unesco.de/orte/immaterielles-kulturerbe