Das Bundeskabinett hat heute huckepack beim "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung" die Verlängerung der befristeten Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 beschlossen. Das Gesetz kann nun in den  Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Damit findet die Hängepartie, wie es mit der auslaufenden Sonderregelung zum Arbeitslosengeld bei kurz befristeten Beschäftigten weitergeht, ein Ende. Besonders wichtig ist, dass am Ziel festgehalten wird, die Situation von kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit zu verbessern. Zentral ist bei einer Neuregelung ab 2018, dass den Besonderheiten von Erwerbsbiografien in der Kultur tatsächlich Rechnung getragen wird. Mit den Überlegungen zu einer Neuregelung sollte sehr bald begonnen werden.

KulturstaatsministerinMonika Grütters MdB sagte gegenüber Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates: “Ich begrüße, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) die Verlängerung der befristeten Sonderregelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG I) für überwiegend kurz befristete Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 beschlossen hat. Die Regelung hat große kulturpolitische Bedeutung, weil insbesondere Beschäftigte im Kulturbereich von ihr profitieren. Ihnen ist es aufgrund des von Heterogenität, Flexibilität und Unstetigkeit geprägten Arbeitsmarkts im Kulturbereich oft unmöglich, die generellen Voraussetzungen für einen Anspruch auf ALG I zu erfüllen. Mit der Verlängerung verhindert die Bundesregierung ein Auslaufen dieser bedeutsamen Regelung. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung die Notwendigkeit festhält, vor Ablauf der nun beschlossenen Befristung eine Entscheidung darüber zu treffen, wie die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit für überwiegend kurz befristetet Beschäftigte, insbesondere auch für Kulturschaffende, verbessert werden kann.“  

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann führte aus: "Die Verlängerung der Sonderregelung beim Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte schafft ein wenig mehr Zeit, sich mit der Problematik eingehend zu beschäftigen und bis 2018 eine tragfähige Lösung zu schaffen. Die geltende Rechtslage ist nicht befriedigend und schließt nach wie vor kurz befristet beschäftigte Künstler, die Beiträge zur Arbeitlosenversicherung gezahlt haben, bei Arbeitslosigkeit vom Bezug aus. Sie ist aber besser als gar keine Lösung oder eine mit heißer Nadel gestrickte, die die Besonderheiten des Kulturbereiches nicht berücksichtigt und womöglich negativ wirken könnte. Die Arbeit geht also weiter."

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