Das Papier von DACH Musik Berlin, das mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa entstand, soll als Basis für einen verstetigenden Austausch zum Thema Honoraruntergrenzen dienen. Dafür haben die Berliner Verbände der Freien Musikszene, d. h. die IG Jazz Berlin, inm, VAM Berlin und ZMB, ein gemeinsames Berechnungsmodell auf Grundlage des Erreichens eines Rentenpunktes entwickelt. Danach soll der Tagessatz bei der öffentlichen Förderung 631,14 Euro als Honoraruntergrenze betragen. Um die bestehenden Förderstrukturen nicht zu überlasten, schlagen die Verbände eine schrittweise Einführung dieser Untergrenze vor.