Kulturministerin Karin Prien betonte heute (24. Februar) im Landtag noch einmal die Bedeutung und Notwendigkeit staatlicher Kulturförderung gerade auch vor dem Hintergrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie und der aktuellen Auswirkungen durch den Krieg gegen die Ukraine. „Ohne kulturelle Vielfalt fehlt unserer Gesellschaft der Sauerstoff zum Atmen, deshalb müssen wir die Kultur stärken“, sagte sie. Prien begrüßte, dass es nun „nach nicht einfachen und langwierigen Verhandlungen mit dem Bund“ ein weiteres Hilfsprogramm für die Kulturszene gibt.  

Für den Kulturfonds Energie seien zunächst 375 Millionen Euro vom Bund freigegeben. Diese Mittel stünden Kultureinrichtungen mit Publikumsverkehr – vom ehrenamtlich getragenen Dorfmuseum bis hin zum großen kommunalen Theater – zur Verfügung. „Besonders erfreulich ist, dass auch kommunal getragene Einrichtungen unterstützt werden, ebenso wie soziokulturelle Zentren und Einrichtungen der kulturellen Bildung wie Musikschulen“, erläuterte die Kulturministerin. Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler sowie Soloselbstständige oder Verbände gehörten nicht zur Zielgruppe des Bundesfonds. Bund und Länder setzten den Fonds gemeinsam um, das bedeute, die Länder finanzierten die Abwicklung und betreuten das Programm den Kulturfonds Energie inhaltlich.

Neben dieser Bundesförderung gebe es aber auch weitere Landesfördermittel für die Kultur, betonte die Ministerin. „Mit dem Landeshärtefallfonds, für den fünf Millionen Euro aus dem 8-Punkte-Entlastungspaket bereitgestellt werden, stellen wir sicher, dass die Vielfalt der Kultur in Schleswig-Holstein trotz gestiegener Betriebskosten erhalten bleibt.“ Mit diesen Mitteln würden nicht nur die Landesstiftungen Gottorf und Eutin unterstützt, sondern insbesondere auch Einrichtungen, die keine Mittel aus dem Bundestopf zu erwarten hätten wie Volkshochschulen und Erwachsenenbildungsstätten sowie Einrichtungen der Minderheiten. Außerdem sollten aus dem Landesfonds auch Energiekostensteigerungen von Ateliers, Werkstätten oder Kulturräumen gedeckt werden können, wenn diese von hauptamtlich freiberuflichen soloselbstständigen Künstlerinnen oder Künstlern betrieben werden.

Hintergrund

Aus dem Bundesfonds werden anteilig Mehrkosten bei Strom, Gas und Fernwärme bezuschusst. Von einer Energie-Einsparung von 20 % wird ausgegangen. Von den übrigen Mehrkosten bezuschusst der Bund bei überwiegend öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen mindestens 50 Prozent der Mehrkosten. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrkosten übernommen werden.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über eine einheitliche Plattform, wie beim Sonderfonds Kultur. Seit dem 15.Februar ist die Internetplattform zum Kulturfonds Energie online: www.kulturfonds-energie.de.
Antragsentwürfe können über diese Seite bereits vollständig erstellt, allerdings noch nicht abgeschickt werden. Hierfür ist zunächst die Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund durch alle Länder nötig.

Eine bundesweite Beratungshotline unter der Nummer 0800 6645685 ist bereits an den Start gegangen.