Kulturstaatsministerin Claudia Roth
Kulturstaatsministerin Claudia Roth  
Foto:  J. Konradt Schmidt

Auf Antrag von Kulturstaatsministerin Roth hat der Haushaltsausschuss gestern das gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium sowie den Ländern erarbeitete Konzept für den Kulturfonds Energie gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann nun Anfang Februar gestartet werden.

Damit konnte der Beschluss der Bundesregierung, einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise einzurichten, sowie der Beschluss von Bund und Ländern am 2. November 2022, bis zu eine Milliarde Euro aus diesem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu nutzen, um den Kulturbereich in der durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Energiekrise zu unterstützen, in der für ein solches Verfahren ungewöhnlich kurzen Frist von nur gut zwei Monaten umgesetzt werden.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Es ist wichtig und freut mich, dass die Entscheidungen für einen Kulturfonds Energie so zügig umgesetzt werden können. Nach der Corona-Pandemie stehen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende oftmals vor existenziellen Herausforderungen, selbst die gedeckelten Energiekosten können sie aus eigener Kraft häufig nicht bewältigen. Viele haben mit großem Einsatz bereits für erhebliche Energieeinsparungen in ihren Einrichtungen gesorgt und alle sollten hier auch ihren Beitrag leisten. Das hilft in der Energiekrise und schützt das Klima. Aber auch trotz solcher Anstrengungen ist diese Situation für viele Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter existenzbedrohend. Mit dem Kulturfonds Energie können sie nun die Unterstützung bekommen, die sie dringend brauchen, um weiter für so vielfältige und reichhaltige Kulturangebote in unserem Land zu sorgen.

Wir brauchen als Gesellschaft die Kultureinrichtungen gerade jetzt in dieser Zeit sich überlagernder Krisen: Denn sie bewahren und zeigen nicht nur unsere Kulturgüter, sie sind auch Bildungseinrichtungen und wichtige soziale Orte des gesellschaftlichen Austauschs. Ob Museum, Theater, Kino, Opernhaus oder Club – sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs in einer damit gestärkten, lebendigen Demokratie.

Deshalb danke ich dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sehr, dass er den Weg für den Kulturfonds Energie des Bundes freigemacht hat. Zudem danke ich ganz besonders dem Bundesfinanzminister wie auch den Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Auch dem Deutschen Kulturrat habe ich für die so gute Kooperation für die Ermöglichung dieses Fonds zu danken. Im Schulterschluss mit den Ländern und in der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat werden wir diesen Fonds nun gemeinsam umsetzen.“

Der Fonds soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Die BKM schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart im Februar 2023. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse).

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.
Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Der Kulturfonds Energie wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt, aufbauend auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder. Vor Programmstart werden die Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat zu einer Online-Informationsveranstaltung für interessierte Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende einladen.