Die 8. Konferenz der Kulturministerinnen und -minister (Kultur-MK) und das 17. Kulturpolitische Spitzengespräch (Länder, Bund und kommunale Spitzenverbände) haben sich am heutigen Mittwoch (5. Oktober 2022) in Berlin intensiv mit der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern in Deutschland befasst. Dies auch besonders vor dem Hintergrund der aktuell drohenden Energiekosten-Krise.

In Vertretung von Kultursenator Andreas Bovenschulte brachte Staatsrätin Carmen Emigholz Bremens Beitrag in die Beratungen ein. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Verbesserung der Situation von Künstlerinnen und Künstlern. Dafür wurden heute zwei wichtige Schritte eingeleitet: erstens eine neue Säule innerhalb der Künstlersozialversicherung, um Lücken in Erwerbsbiografien bei Künstlerinnen und Künstlern abzufedern, und zweitens eine neu zu schaffende Matrix für Honoraruntergrenzen.

Bremens Kulturstaatsrätin zeigte sich erfreut, dass diese wichtigen Themen nun auf höchster kulturpolitischer Ebene angenommen und diskutiert wurden: "Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist mit ihrer Finanzierung ein für die Kulturakteure und Medienschaffenden etabliertes und enorm wichtiges Instrument, welches es aber weiter zu stärken gilt. Die Etablierung einer 'neuen Säule' innerhalb der KSV erscheint geboten und sollte von der Kulturpolitik mit Nachdruck verfolgt werden. In Bremen haben wir in unserem Kulturförderbericht bereits 2018 darauf hingewiesen, dass die KSV auf eine durchgehende Versicherungs- und Erwerbsbiografie setzt und sich dies aber zunehmend als problematisch erweist. Es ist somit zu begrüßen, dass das Gutachten von Prof. Dr. Daniel Ulber, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, zu dem Schluss kommt, dass es dieser neuen Säule in der KSV bedarf, um Lücken in Künstler-Erwerbsbiografien abzufedern. Die Finanzierung über die Versicherten, die Verwerter und den staatlichen Beitrag um einen Sockelbetrag des Staates, einen sogenannten Finanzierungs-Airbag, zu ergänzen, erscheint uns sehr sinnvoll, um wirtschaftliche Schwächephasen bei Künstlerinnen und Künstlern zu überwinden."

Carmen Emigholz weiter: "Ebenfalls politisch weiterzubewegen ist aus unserer Sicht das Thema Honorare. Mit Hilfe einer Honorarmatrix eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit zu erreichen, ist mit den Fachverbänden abgestimmt und wird von diesen ausdrücklich begrüßt. Und auch die Auftraggeber-Seite künstlerischer Projekte wurde einbezogen und unterstützt dieses Vorgehen." Klar sei aber ebenso und dies wurde von der Honoraruntergrenzen-Kommission auch so gesehen: Ohne zusätzliche Mittel lasse sich eine Anhebung der Honorare vielfach nicht realisieren. Um welche Dimensionen es dabei geht, sei sehr unterschiedlich und abhängig von den Förderstrategien der Länder und Kommunen. Emigholz: "Wichtig dabei ist, dass die öffentliche Hand - Länder, vor allem aber auch die Kommunen, in denen sich die kleinteiligen Projekte der Freien Szene vielfach finden - hier ihrer Rolle als Vorbild gerecht wird und dass die Anwendung der Matrix dazu führt, dass sich private Träger anschließen."

Bei der aufgrund der drohenden Energiekrise und steigenden Kosten notwendigen Unterstützung von Kunst- und Kulturschaffenden haben die Länder zusammen mit der Kulturstaatsministerin eine einheitliche Haltung: Danach ist es gemeinsame Position, die Restmittel des (Corona-) Sonderfonds nach 2023 zu übertragen und für das Thema Energiekosten zu öffnen. Weitere Details dazu soll eine Arbeitsgruppe in Kürze ausarbeiten, die dann in das weitere Verfahren mit den beteiligten Bundesministerien einfließen sollen.