Die am Nordharzer Städtebundtheater Halberstadt vertretenen Gewerkschaften lehnen eine geplante GmbH-Überleitung ohne verbindliche Garantien für die Arbeitnehmerseite ab. Der Theater-Zweckverband plant eine Privatisierung von Theater und Orchester, ist aber entgegen ursprünglicher Zusagen nicht bereit, für eine Absicherung der Beschäftigten zu sorgen. „Das unternehmerische Risiko der Rechtsträger soll in ein Insolvenzrisiko zu Lasten der Beschäftigten umgewandelt werden. Für solche Pläne stehen die Gewerkschaften nicht zur Verfügung“, sagen die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften VdO, GDBA, DOV und ver.di.

Ursprünglich hatte Landrat Thomas Balcerowski (CDU) geplant, dass eine Rechtsnachfolge stattfindet und die zu gründende gemeinnützige GmbH den Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater übernimmt. Dagegen intervenierte das Landesverwaltungsamt. Nun ist ein echter Betriebsübergang nach § 613 a BGB geplant. Zuvor jedoch soll der Zweckverband aufgelöst werden und erst danach eine gemeinnützige GmbH gegründet werden. Dieses Vorgehen ohne Antreten der Rechtsnachfolge ist äußerst problematisch.

Bislang besteht eine Verpflichtung zum Ausgleich von Budgetdefiziten durch die öffentlichen Träger. Diese soll im Zuge der geplanten Überleitung begrenzt werden. „Wenn die GmbH zukünftig nicht auskömmlich finanziert ist, ist sie von Anfang an insolvent. Zudem würde das unternehmerische Risiko künftig auf die Arbeitnehmerseite abgewälzt. Das lehnen die Gewerkschaften ab“, heißt es von Gewerkschaftsseite. Im Übrigen werden derzeit die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Personalrats verletzt. Außerdem sind bis heute noch nicht einmal die Jahresabschlüsse seit 2019 ordentlich testiert. Bekannt ist, dass 2019 mit einem Defizit von ca. 445.000 Euro abschloss.

Es ist ausdrückliche Aufgabe der Wirtschaftsprüfer, der Verbandsversammlung, der Kommunalaufsicht sowie der Rechnungsprüfung, die Faktenlage und ihre Konsequenzen zu hinterfragen (siehe Bericht des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 14. April 2021 zu wirtschaftlichen Unregelmäßigkeiten bei Zweckverbänden, Drucksache 7/7573, Seite 185 ff). Bei Versäumnissen müssen sie Regressansprüche und Disziplinarmaßnahmen prüfen (Seite 189). „Dies gilt nicht nur für die Vergangenheit, sondern gerade auch für die künftige Finanzierung der GmbH“, sagen die Gewerkschaften. „Daraus folgt, dass sich die verantwortlichen Kommunalpolitiker haftbar machen können, wenn es kein Umdenken gibt.“

Die Gewerkschaften fordern: „Alle offenen Fragen müssen geklärt werden, vor allem eine zukünftige auskömmliche Finanzierung, die Absicherung der Beschäftigten, die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte, die ausstehende Testierung der letzten Abschlüsse und der Ausgleich entstandener Fehlbeträge. Erst dann kann aus Sicht der Beschäftigten ein Rechtsformwechsel vollzogen werden, sofern daran überhaupt festgehalten werden soll. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

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