Mit den Temperaturen steigt auch die Vorfreude auf den Festivalsommer. Doch trotz der Öffnungsschritte stellen die Nachfolgen der Pandemie die Festivalmacher:innen und Veranstalter:innen vor komplexe Herausforderungen. Das potenzielle Publikum bleibt beim Ticketverkauf insbesondere bei weniger bekannten Bands zögerlich und die Entwicklungen rund um Corona machen die langfristige Planung deutlich aufwendiger. Mit der erneuten Antragsrunde soll ein Zeichen gesetzt werden, für die Wiederbelebung, für einen langen Festivalsommer und Konzertsaison. Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert die Initiative Musik mit Mitteln der Kulturstaatsministerin Claudia Roth Veranstalter:innen und Festivalmacher:innen im gesamten Bundesgebiet.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Die Livemusikbranche ist angeschlagen und trotzdem besteht der Wille, wieder tolle Musikprogramme und somit Livekulturerlebnisse für das Publikum zu realisieren. Deshalb sollten wir die Menschen auf und hinter den Bühnen jetzt, wo es endlich weiter geht, nicht allein lassen. Wir wollen ihnen Mut und Planungssicherheit geben und haben deshalb eine erneute – aber bislang die letzte – Förderrunde für Veranstalter:innen und Festivals unter NEUSTART KULTUR aufgelegt.“

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR werden daher weiterhin mannigfaltige Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals durch die Initiative Musik unterstützt. Das Programm richtet sich dabei an Macher:innen von Musikfestivals und Veranstalter:innen und wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – durchgeführt. Der hohe Förderbedarf zeigt sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden.

Mit dem Programm für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals werden im Jahr 2022 konkrete Livemusikprojekte, die kulturelles Arbeiten unter den weiter erschwerten Bedingungen der Pandemie und deren Nachwirkungen ermöglichen, gezielt weiter bezuschusst. Anträge können ab Montag, den 2. Mai 2022 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Musikfestival- und Konzertveranstalter:innen, die einen regelmäßigen Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachweisen, können dabei für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Genres der Popularmusik bis hin zu Klassik, Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro. Dafür stehen Mittel in einer Höhe von insgesamt über 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Höhe der maximalen Förderung hängt unter anderem von der Antragskategorie ab. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Durchschnittswerte der Livemusikveranstaltungen der Jahre 2017 bis 2019. Berücksichtigt werden die Anzahl der Konzerte, die verkauften Tickets und der Umsatz. Der Förderanteil liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent. Im Fokus stehen die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip: Maßgeblich für die erfolgreiche Förderung ist der Eingang eines vollständigen Antrags.

Teilprogramm für Musikclubs

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR erhält die Initiative Musik seit 2020 zusätzliche Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für die Künstler:innenförderung sowie für mehrere Teilprogramme zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Livemusikbranche. Neben dem Programm für Veranstalter:innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden.

NEUSTART KULTUR 2

Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals

Kategorie - maximaler Förderbetrag | Voraussetzungen: Tickets/Besucher:innen/Livemusikveranstaltungen, Mindestumsatz – anhand der Durchschnittwerte von 2017 bis 2019

Livemusikveranstaltungen und/oder musikalische Veranstaltungsreihen

Kategorie 1 – 35.000 Euro | Mind. 900 verkaufte Tickets,
30.000 € bis 200.000 € Umsatz, 5 Livemusikveranstaltungen (gilt nur für thematisch geschlossene Veranstaltungsreihen)

Kategorie 2 – 75.000 Euro | Mind. 5.000 verkaufte Tickets,
200.001 € bis 1.250.000 € Umsatz, 24 Livemusikveranstaltungen

Kategorie 3 – 150.000 Euro | Mind. 25.000 verkaufte Tickets,
1.250.001 € bis 6.000.000 € Umsatz, 50 Livemusikveranstaltungen

Kategorie 4 – 300.000 Euro | Mind. 100.000 verkaufte Tickets,
6.000.001 € bis 13.000.000 € Umsatz, 200 Livemusikveranstaltungen

Kategorie 5 – 600.000 Euro | Mind. 200.000 verkaufte Tickets,
13.000.001 € bis 29.000.000 € Umsatz, 300 Livemusikveranstaltungen

Kategorie 6 – 800.000 Euro | Mind. 400.000 verkaufte Tickets,
mehr als 29.000.001 € Umsatz, 400 Livemusikveranstaltungen

Musikfestivals (ein- oder mehrtägig)

Kategorie 7 – 10.000 € | 99 verkaufte Tickets,
1.000 € bis 20.000 € Umsatz

Kategorie 8 – 75.000 € | Mind. 900 verkaufte Tickets,
20.001 € bis 200.000 € Umsatz

Kategorie 9 – 150.000 € | Mind. 3.000 verkaufte Tickets,
200.001 € bis 3.000.000 € Umsatz

Kategorie 10 – 400.000 € | Mind. 40.000 verkaufte Tickets,
3.000.001 € bis 9.000.000 € Umsatz

Kategorie 11 – 600.000 € | Mind. 150.000 verkaufte Tickets,
9.000.001 € bis 15.000.000 € Umsatz

Kategorie 12 – 800.000 € | Mind. 300.000 verkaufte Tickets,
mehr als 15.000.001 € Umsatz

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick

  • Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, je Kategorie zwischen 10.000 € und 800.000 €
  • Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Zuwendungssumme von 200.000 €. Bei Zuwendungssummen über 200.000 € wird die Förderung als Anteilfinanzierung gewährt.
  • Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Livemusikprogrammen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter:innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung.
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.
    Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.

Antragsstart: 2. Mai 2022, 10:00 Uhr
Infocalls und Antragsberatung ab 19. April 2022