Versicherte in der Künstlersozialkasse, Sparte Musik 2017

Abbildung: KSK-Versichertenbestand 2017, Sparte Musik
Die Künstlersozialkasse meldete im Frühjahr 2017 53.375 Versicherte in der Sparte Musik. Diese erwarteten für ein Jahreseinkommen von durchschnittlich 13.565 Euro.

Die Zahl der in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten freiberuflichen Musiker*innen, Musikpädagog*innen und weiteren Selbständigen mit künstlerischen oder künstlerisch-technischen Tätigkeiten im Bereich Musik erreichte 2017 einen Höchststand. Die KSK unterscheidet dabei zwölf Tätigkeitsbereiche. Etwa die Hälfte der Versicherten waren Musiklehrkräfte.

Durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse, Sparte Musik 2017 (Prognose, vor Steuern)
Abbildung: Einkommensprognosen 2017, KSK Sparte Musik

Ihr Einkommen aus künstlerischer Haupttätigkeit schätzten die Versicherten der Sparte Musik auf durchschnittlich 13.375 Euro. Die niedrigsten Einkommen erwarteten die ausübenden Künstler*innen in den Bereichen Orchester, Musiktheater und Chor. Hier lagen die Schätzungen bei 10.744 Euro im Tätigkeitsbereich "Sänger*in (Lied, Oper, Operette, Chor)" sowie bei 11.767 Euro im Bereich "Musiker*in (Orchester-, Manner-, Bühnenmusik)". Jazzmusiker*innen (12.719 Euro) und Rock-, Pop-, Tanz- und Unterhaltungsmusiker*innen (13.913 Euro) prognostizierten etwas geringere Einkommen als die Sänger*innen dieser Genres (14.525 Euro). Die höchsten Einkommen prognostizierten die 812 künstlerisch-technischen Mitarbeiter*innen im Bereich Musik (durchschnittlich 17.118 Euro), die 3.671 Komponist*innen (19.824 Euro) sowie die 224 Librettist*innen und Textdichter*innen (27.133 Euro).

Männer erwarteten mit rund 15.000 Euro insgesamt ein deutlich höheres Jahresarbeitseinkommen als Frauen (ca. 11.400 Euro).

Tabelle
Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich
Tabelle: Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich

Hinweis

Die vorliegenden Daten beziehen sich auf den Grunddatenbestand der in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstler*innen in der Sparte Musik, unabhängig davon, ob in allen drei Versicherungszweigen (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) oder nur teilweise Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht. Erfasst sind freiberufliche (selbstständige) Künstler*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerischen Haupttätigkeit nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 Euro jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Nicht berücksichtigt sind hingegen Musikjournalist*innen und andere publizistische Musikberufe, die von der KSK in übergreifenden Kategorien erfasst sind und nicht gesondert ausgewiesen werden können. Die Daten werden mittels eines standardisierten Auswertungsverfahrens jeweils im Frühjahr erhoben und spiegeln das für das laufende Jahr prognostizierte durchschnittliche Jahreseinkommen aus der künstlerischen Haupttätigkeit (vor Steuern, entspricht der Differenz der Betriebseinnahmen und -ausgaben), das zur Ermittlung des individuellen Beitragssatzes herangezogen wird. Zu berücksichtigen ist, dass über die Versicherten der KSK hinaus weitere Gruppen selbstständig tätiger Musiker*innen bzw. Musikpädagog*innen existieren, über deren Anzahl und Einkommen jedoch nur partiell und für bestimmte Berufsgruppen Daten vorliegen (vgl. Statistik „Erwerbstätige in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen“ nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts).

Statistik

Fußnoten

  1. Abweichungen hinsichtlich der hier in Klammern angegebenen Anzahl der Versicherten zum in der Statistik „Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Versichertenbestand der Künstlersozialkasse“ angegebenen Gesamtbestand der Versicherten der KSK resultieren daraus, dass für die vorliegende Statistik vordergründig das von den Versicherten jeweils für das laufende Jahr prognostizierte Einkommen ausgelesen wurde und kein Abgleich erfolgte, ob eine Versicherungspflicht nach dem Auslesungszeitpunkt (Frühjahr des jeweils angegebenen Jahres) tatsächlich noch bestand. Wurde ein prognostiziertes Einkommen für das ausgelesene Jahr angegeben, wurde es für die Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens herangezogen und als Versicherungsfall gezählt. Die in der Statistik „Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Versichertenbestand der Künstlersozialkasse“ angegebenen Daten hingegen beziehen sich auf die Anzahl der tatsächlichen Versicherungsverhältnisse des jeweils angegebenen Jahres mit Stichtag zum 31.12.
  2. Seit 2017 nutzt die KSK eine überarbeitete Klassifikation der Tätigkeitsbereiche. Dies hat zur Folge, dass manche zuvor separat geführte Bereiche mit Eingang der Erhebung für das Jahr 2017 zusammengefasst wurden und vollständig in neue Kategorien aufgegangen sind. Diese Änderungen werden in der Tabelle entsprechend ausgewiesen.
  3. Bei zusammengefassten Tätigkeitsbereichen liegen den Berechnungen der Einkommensveränderungen gewichtete Mittelwerte des Vergleichsjahres 2000 zugrunde.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Künstlersozialkasse.

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