Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an zwei wichtigen Stellen zu verlängern:

  • Die Wirtschaftlichkeitshilfe wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und damit der Laufzeit des Moduls „Ausfallabsicherung“ angeglichen. Bisher war die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Termine bis zum 31. März 2022 möglich.
  • Der Zeitraum,  in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherung anerkannt werden, wird um einen Monat verlängert. Der Sonderfonds erkennt demnach freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021  bis 31. März 2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage der jeweiligen Bundesländer und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der integrierten Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden als auch in der Ausfallabsicherung mit mehr als 2.000 Teilnehmenden.) Auch Verschiebungen sind möglich.

Der Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin, Dr. Klaus Lederer: „Bereits als Vorsitzender der Kultur-MK im vergangenen Jahr habe ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen dafür eingesetzt, diese Hilfen so lange aufrecht zu erhalten, wie es für die Kulturbranche notwendig ist. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, die Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und der freiwilligen Absagemöglichkeit im Rahmen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen über den März diesen Jahres hinaus zu vereinbaren.“

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