Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit 17 Millionen Euro erneut Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Die Fortsetzung des Programms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – realisiert. Musikclubbetreiber:innen können ab dem 20. Oktober 2021 eine Förderung für das Jahr 2022 beantragen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wie wichtig Musikclubs als Orte des kulturellen, des sozialen und urbanen Lebens sind, wurde uns im Lockdown schmerzlich bewusst. Jetzt können Clubs endlich wieder Schritt für Schritt öffnen. In dieser Phase müssen die Club-Betreiberinnen und Betreiber zahlreiche Herausforderungen meistern, die sich durch die Corona-Regeln ergeben. Dabei unterstützen wir sie tatkräftig, indem wir das stark nachgefragte Hilfsprogramm des Bundes für Clubs fortsetzen. Diese Starthilfe ist zugleich ein deutliches politisches Signal der Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung unserer vielfältigen Clubkultur.“

Mit diesem Teilprogramm von NEUSTART KULTUR sollen die Musikclubs in Deutschland als wichtige gesellschaftliche Begegnungsorte wahrgenommen und zu deren Erhalt beigetragen werden. Um dieser Rolle gerecht zu werden, müssen sie in der Lage sein, Konzerte auch im pandemiebedingt veränderten Rahmen zu realisieren.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Von den Betreiber:innen der Musikclubs wurde in den letzten 1 ½ Jahren unheimlich viel Durchhaltevermögen erwartet. Es ist grandios, dass wir dank der BKM in eine zweite NEUSTART-KULTUR-Runde für die Musikclubs gehen, um alle Menschen auf, vor und hinter den Bühnen der Musikclubs bei der anspruchsvollen Wiederaufnahme ihrer Programme zu unterstützen. Nur so können unsere Musikspielstätten als lebendige Kulturorte überleben.“

Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Maßgeblich ist der Eingang eines vollständigen Antrags. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.

Antragsberechtigt sind Betreiber:innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche.

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR erhält die Initiative Musik aktuell zusätzliche Mittel für die Künstler:innenförderung sowie für mehrere Teilprogramme zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Livemusikbranche. Neben dem Programm für Musikclubs sollen in Kürze weitere Programme für 2022 neu aufgelegt werden, um auch Veranstalter:innen & Festivals und kleinere und sogenannte "Umsonst & Draußen"-Festivals weiterhin zu unterstützen.

NEUSTART KULTUR – Programm 2
Rahmenbedingungen für die Musikclubs

Umfang der Förderung nach Kategorie

  • Kategorie 1 – bis zu 40.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 250 unbestuhlten Plätzen
  • Kategorie 2 – bis zu 90.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 1.000 unbestuhlten Plätzen
  • Kategorie 3 – bis zu 125.000 Euro
    Musikclubs mit bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen

Förderfähige Ausgaben sind u.a.:

  • projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
  • angemessene Gagen für die Musiker:innen
  • veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
  • Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
  • Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
  • Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)

Antragsstart: 20. Oktober 2021, 10:00 Uhr
Workshops und Antragsberatung: ab 18. Oktober 2021

Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.