Im Rahmen seiner Jahrestagung in Potsdam begrüßte der Deutscher Musikverleger-Verband (DMV) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz, zu einem Gastvortrag über den aktuellen Stand des so genannten "Zweiten Korbs" der Urheberrechtsnovelle. In ihrer Rede betonte die Ministerin die Bedeutung des Urheberrechts, das als geistiges Eigentum verfassungsrechtlich geschützt sei.

Zentrales Thema sowohl für die Rechteinhaber und die Verwerter als auch für die Nutzer war bei dem Gastvortrag der Bereich der Privatkopie. Die Ministerin stellte die mit der Urheberrechtsnovelle 2003 gefundene Lösung vor, nach der Privatkopien auch digital grundsätzlich zulässig bleiben, ihre Grenze aber dort finden, wo ein Werk durch technische Maßnahmen geschützt ist. Nicht nur sei das Knacken des Kopierschutzes verboten und unter Strafe gestellt worden, der Kopierschutz müsse sich aus verfassungsrechtlichen Gründen des Urheberschutzes auch gegenüber der Privatkopie durchsetzen.

Die Ministerin erteilte Forderungen nach einer Abschaffung des Vergütungssystems zugunsten einer individuellen Lizenzierung durch Digital-Rights-Management-Systeme zum jetzigen Zeitpunkt eine Absage. Es sei derzeit noch nicht abzusehen, dass und in welcher Form sich DRM-Systeme am Markt durchsetzen werden; daher dürfe den Rechtsinhabern die Verwendung von DRM-Systemen nicht durch den Gesetzgeber voreilig aufgezwungen werden.

Schließlich stellte Zypries eine weitere geplante Regelung des Zweiten Korbs vor, die gleichfalls eine größere Flexibilität im Hinblick auf neue technische Entwicklungen bewirken soll: Zukünftig soll es dem Urheber entgegen der bisherigen Rechtslage möglich sein, vertragliche Regelungen über Nutzungsarten zu treffen, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht gibt. Hierdurch würde die Verwertung in neuen Medien und Verwertungstechniken erheblich vereinfacht.

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