Musik ist in den Lehrplänen der Länder in fast allen Klassenstufen 5 bis 10 verankert. Wie die Stundentafeln zeigen, hat das Fach jedoch nicht überall denselben Rang.

Wie viel Musikunterricht in der Sekundarstufe I zu erteilen ist, wird in den Stundentafeln der Bundesländer für die einzelnen Schulformen festgelegt. Das Fach Musik kann dabei u. a. den Status eines ordentlichen Schul- bzw. Pflichtfachs beziehungsweise eines Wahlpflichtfachs haben. Dabei fallen je nach Bundesland und Schulform die Vorgaben des Unterrichtsvolumens recht unterschiedlich aus. So ist beispielsweise an den Hessischen Realschulen Musikunterricht in zwei Wochenstunden über die Klassenstufen 5 bis 7 hinweg sowie in vier weiteren Wochenstunden über die Klassenstufen 8 bis 10 zu erteilen (sechs in der Summe). An den Gymnasien in Rheinland-Pfalz sind es in der Summe zehn Wochenstunden ordentlichen Musikunterrichts.

Einige allgemeinbildende Schulen bieten auch Profilfächer Musik, Musikzweige oder Spezialklassen für Musik mit erhöhtem Unterrichtsumfang des Fachs an. So sind an den Thüringer Gymnasien in den Klassen 9 bis 10 insgesamt zwei Wochenstunden Musikunterricht zu erteilen, in den Spezialklassen für Musik sowie an Musikgymnasien kommen noch zwölf Unterrichtsstunden hinzu. Die Stundentafel sieht für das Musikgymnasium einen erhöhten musiktheoretischen und -praktischen Unterricht in sämtlichen Klassenstufe 5 bis 10 vor.

Das Fach Musik kann auch Bestandteil von Lernbereichen bzw. Fächerverbünden sein – häufig findet sich das Fach dann im Verbund mit anderen künstlerischen Fächern. Der Verbund wird mit einem Stundenpool bzw. einer Kontingentstundenzahl versehen. So sind in Nordrhein-Westfalen in sämtlichen Schulformen acht Wochenstunden Musik im Verbund mit Kunst bzw. mit Kunst und Textilgestaltung über die Klassen 5 bis 6 hinweg zu unterrichten. Über die Klassenstufen 7 bis 10 hinweg sind es nochmals acht bzw. sechs an den G8-Gymnasien, deren Sekundarstufe I mit der 9. Klasse endete. Die interne Verteilung bzw. der Anteil der einzelnen Kontingentfächer kann den lokalen Gegebenheiten entsprechend weitgehend von den Schulen selbst bestimmt und festgelegt werden.

Tabelle
Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I (2023)
Tabelle 1: Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe 1 nach Bundesländern und Klassenstufen
Tabelle 2: Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I nach Bundesländern und Klassenstufen
Tabelle 3: Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I nach Bundesländern und Klassenstufen

Hinweis

Dargestellt sind die Stundentafeln Musik in der Sekundarstufe I, soweit diese über die Bildungsserver der Kultusministerien der einzelnen Länder eruierbar sind. Die Stundentafeln weisen für jedes Bundesland Soll-Werte des zu erteilenden Unterrichts nach Klassenstufe aus. Es handelt sich damit nicht um die Ist-Werte des tatsächlich erteilten Unterrichts in der Sekundarstufe I.

Legende

X = KIassenstufe ist kein Bestandteil der jeweiligen Schulform (bzw. deren Sekundarstufe I).
–  = Kein Musikunterricht.

Statistik

Fußnoten

  1. Zusätzlich zu den in der Stundentafel ausgewiesenen Musikstunden können in allen Jahrgangsstufen der Mittelstufe weitere Stunden bereitgestellt werden. Die Entscheidung über die Einrichtung von Klassen mit erweitertem Musikunterricht liegt in der Zuständigkeit der Schulleiter*innen bzw. der Verbundkoordinator*innen.
  2. Nur Wahlpflichtfächergruppe IIIb.
  3. In Berlin und Brandenburg beginnen die weiterführenden Schulen mit dem 7. Schuljahr.
  4. Der Stundenanteil kann je nach Möglichkeit der einzelnen Schulen durch den Wahlpflichtbereich fachspezifisch erhöht werden.
  5. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 wird zusätzlich Wahlpflichtunterricht erteilt, der bereichs- und jahrgangsstufen-übergreifend durchgeführt werden kann. Das Angebot ist Bestandteil des Schulprofils und orientiert sich an den Gegenstandsbereichen der Kontingentstundentafel.
  6. Die Festlegung erfolgt für jeweils mindestens zwei Schuljahre. Die Schule kann ab dem 7. Schuljahrgang eine Belegung des Faches Musik als auch des Faches Kunsterziehung mit jeweils einer Wochenstunde anbieten, sofern die personellen Bedingungen dies ermöglichen und das jeweilige Unterrichtsfach möglichst nicht fachfremd unterrichtet wird.
  7. Für den Unterricht der 9. und 10. Schuljahrgänge im gymnasialen Zweig der Gemeinschaftsschule gilt die Stundentafel des Gymnasiums.
  8. Im Wahlpflichtbereich Musik der Jahrgängen 9 bis 10 zusätzlich zu den zwei Stunden Musikkunde insgesamt zwölf Stunden Musiktheorie, Gehörbildung, Stimmbildung, Instrumentalunterricht und Chor (Kontingent).
  9. In den Jahrgängen 5 bis 6, 7 bis 8 und 9 bis 10 jeweils zwei Stunden Musiktheorie, Gehörbildung und Rhythmik sowie vier Stunden Instrumentalunterricht; in den Jahrgangsstufen 7 bis 8 und 9 bis 10 zzgl. zwei Stunden Ergänzungsfach Klavier.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Informationen der Kultusministerien der Länder (Stand: 22. Februar 2023).

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