Die öffentlichen Kulturausgaben für Theater und Musik lagen zuletzt bei knapp 4,6 Milliarden Euro. Gemeinden trugen mehr als die Hälfte der Ausgaben, die Länder steuerten 44 % der Mittel bei.

Nach Angaben des Kulturfinanzberichts entfielen im Berichtsjahr 2020 Kulturausgaben in Höhe von rund 4,56 Milliarden Euro auf den Bereich Theater und Musik. Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände gaben mehr als 2,34 Milliarden Euro für Theater und Musik aus, die Bundesländer finanzierten diesen Kulturbereich mit rund 2,01 Milliarden Euro. Zusammen stellten diese Körperschaftsgruppen damit 95,5 % der öffentlichen Mittel für Theater und Musik bereit. Der Bund trug mit ca. 204 Millionen Euro einen Anteil von 4,5 %; im Jahr 2005 betrug der Anteil der Bundesmittel am Bereich Theater und Musik 0,67 %.

Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen
Abbildung: Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen

Die Ausgaben für Theater und Musik lassen sich weiter nach Aufgabenbereichen aufschlüsseln. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts entfielen im Jahr 2020 auf die Finanzierung von Musikschulen Mittel in Höhe von 583,8 Millionen Euro, die überwiegend von den Kommunen getätigt wurden. Einrichtungen der Musikpflege erhielten 712,7 Millionen Euro, darunter die Bundesmittel in Höhe von 204,3 Millonen. Insgesamt wurden damit öffentliche Ausgaben von mindestens knapp 1,3 Milliarden Euro für die Sparte Musik getätigt. Dem Aufgabenbereich „Theater“ wurden im Jahr 2020 Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarde Euro zugewiesen. Er enthält weitere musikbezogene Ausgaben, die allerdings nicht zu beziffern sind. Auf die Bevölkerung der Länder bezogen tätigten die Stadtstaaten vergleichsweise hohe Ausgaben für ihre Theater. Pro Kopf wurden in den Stadtstaaten 2020 durchschnittlich 90,70 € öffentliche Ausgaben für Theater getätigt; in den Flächenländern waren es dagegen nur 35,07 €.

Tabelle
Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen, Ländern und Aufgabenbereichen
Tabelle: Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen, Ländern und Aufgabenbereichen

Hinweis

Die Finanzdaten beziehen sich auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen.

Der Kulturfinanzbericht weist bis einschließlich 2011 Ist-Daten auf Basis der Jahresrechnungsstatistik aus. Aufgrund methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für die darauffolgenden Jahre nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; es liegen keine endgültigen Daten der Jahresrechnungsstatistik seit 2012 vor. Basis der vorläufigen Ist-Werte ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Bei der Interpretation der Zeitreihen ist zu beachten, dass aufgrund der anhaltenden Umstellung von Kameralistik auf Doppik (doppelte Buchführung in Konten) in den Gemeindeausgaben, aufgrund von Ausgliederungen von Kultureinrichtungen sowie Veranschlagungen von Finanzausgleichsmitteln die Daten nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind.

Gemäß Haushaltssystematik umfasst der Kulturbereich „Theater und Musik“ drei Aufgabenbereiche, durch deren gesonderte Betrachtung sich Ausgaben, die ausschließlich für die Sparte Musik getätigt werden, weiter eingrenzen lassen im Sinne einer Mindestangabe. Neben den öffentlichen Mitteln für den Aufgabenbereich „Musikschulen“ sind dies Ausgaben für „Einrichtungen der Musikpflege“, worunter beispielsweise Verbände, Fördereinrichtungen und Musikpreise oder Musikfestspiele fallen. Die Ausgaben für den dritten Aufgabenbereich „Theater“ sind hingegen keiner gesonderten Sparte zuzuordnen. Generell ist mit Blick auf die Zuordnung von Ausgaben in die drei Aufgabenbereiche zu beachten, dass sich diese nicht detailliert nachvollziehen lässt und sie stark abhängig ist von der Entscheidung der einzelnen Kommunen oder Länder. So ist es durchaus möglich, dass ein Land ein Theaterorchester unter „Theater“ verbucht, während ein Theaterorchester in einem anderen Land unter „Einrichtungen der Musikpflege“ fällt. Dies hat auch zur Folge, dass ein direkter Vergleich der öffentlichen Ausgaben für den Aufgabenbereich „Theater“ mit den Angaben des Deutschen Bühnenvereins zu Einnahmen der Theater aus öffentlichen Mitteln nicht sinnvoll erscheint. Zudem unterscheiden sich die Angaben der öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zu ihren Einnahmen aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2020 von den im Kulturfinanzbericht gemeldeten öffentlichen Ausgaben für Musikschulen. Auch spiegeln sich Maßnahmen wie die Landesmittel Nordrhein-Westfalens im Rahmen der Landesoffensive für öffentliche Musikschulen im Kulturfinanzbericht nicht wider (2020 wurden Landesmittel Nordrhein-Westfalens für Musikschulen als nicht vorhanden verbucht).

Im Hinblick auf die hier nicht aufgeführten Kulturbereiche ist zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. musikbezogene Ausgaben in Bibliotheken; Museen, Sammlungen und Ausstellungen mit Musikbezug; der Fachbereich Musik des Goethe Instituts unter „Kulturelle Angelegenheiten im Ausland“; Coronahilfsprogramme für das Musikleben unter „Sonstige Kulturpflege“). Die Ausgaben für weitere Kulturbereiche sind in der Statistik „Öffentliche Ausgaben für Kultur nach Kulturbereichen und Körperschaftsgruppen“ zusammengestellt.

–  = Nichts vorhanden.

Statistik

Fußnoten

  1. Einschließlich Stadtstaaten.
  2. Einschließlich Gemeinde- und Zweckverbände.
  3. Euro je Einwohner*in nach Bevölkerungsfortschreibung.
  4. Brandenburg weist im Kulturbereich „Theater und Musik“ keine Theaterausgaben aus; diese werden im Landeshaushalt unter „Sonstige Kulturpflege“ veranschlagt.

Quelleninformationen

Quelle: Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2022 und 2020, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden; Sonderauswertung des Kulturbereichs „Theater und Musik“ nach Aufgabenbereichen und Ländern zusammengestellt und berechnet nach Angaben des Statistischen Bundesamts.

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