Laut Mikrozensus 2019 gibt es im Musikbereich ca. 141.000 Erwerbstätige. Zu ihnen zählen Selbstständige und Arbeitnehmer*innen in künstlerischen und pädagogischen Berufen sowie im Musikinstrumentenbau.

Die im Mikrozensus erfassten Berufsgruppen entsprechen der einheitlichen nationalen Berufsklassifikation. Mit Blick auf die Musikberufe werden Fallzahlen für drei Tätigkeitsbereiche explizit ausgewiesen.

Der Mikrozensus 2019 schätzt die Anzahl der Erwerbstätigen im Musikinstrumentenbau auf 9.000; dies sind überwiegend Männer (8.000). Von den 61.000 Angehörigen der Berufsuntergruppe „Musikpädagogik“ sind etwas mehr als die Hälfte Frauen. Die Zahl der selbstständigen Musikpädagog*innen wird mit 35.000, die der abhängig Beschäftigten mit 26.000 angegeben.

Auch in der Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“, mit 71.000 Erwerbstätigen die größte innerhalb der betrachteten Musikberufe, überwiegen selbstständig Tätige (42.000) gegenüber den Arbeitnehmer*innen (29.000). Knapp zwei Drittel der ausgewiesenen Erwerbstätigen mit musikalisch-künstlerischem Tätigkeitsschwerpunkt sind Männer. Die Berufsgruppe gliedert sich in mehrere Untergruppen, von denen für die Musiker*innen (54.000) und Sänger*innen (9.000) genügend Fallzahlen vorliegen, um sie separat auszuweisen.

Die Daten der Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“ können nach Alters- und monatlichen Nettoeinkommensgruppen aufgeschlüsselt werden. Knapp ein Drittel der Berufstätigen sind 55 Jahre und älter (22.000), 55 % sind zwischen 30 und 45 Jahre alt (39.000).

Jede siebte Person (10.000 von 71.000) ist der höchsten Einkommensklasse zugeordnet und erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 3.200 Euro und mehr. Insgesamt haben mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen mit musikalisch-künstlerischem Tätigkeitsschwerpunkt monatliche Nettoeinkünfte von 1.500 Euro und mehr. Im Bereich der Armutsgefährdungsgrenze für alleinstehende Personen (2019 bei 1.176 Euro im Monat) bzw. knapp darüber liegen die Einkommen von 7.000 Erwerbstätigen (Nettoeinkommensklasse 1.100 bis unter 1.300 Euro); 8.000 liegen mit einem monatlichen Nettoverdienst von 900 bis 1.100 Euro unterhalb dieser Grenze. Da Besetzungszahlen unter 5.000 nicht ausgewiesen werden, wird nicht ersichtlich, wie sich sämtliche Erwerbstätige der Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“ auf die Einkommensklassen verteilen. Insgesamt könnten die monatlichen Nettoeinkommen von etwa bis zu einem Viertel der Erwerbstätigkeiten unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegen.

Infolge einer methodischen Neugestaltung des Mikrozensus liegt mit den Ergebnissen für das Jahr 2019 letztmalig eine Auswertung der Erwerbstätigen in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen vor.

Tabelle
Erwerbstätige in Musikberufen nach Altersgruppen und monatlichem Nettoeinkommen (Mikrozensus 2019)
Tabelle: Mikrozensus 2019

Hinweis

Die Ergebnisse des Mikrozensus 2019 zur Erwerbsbeteiligung beziehen sich auf die Bevölkerung am Hauptwohnsitz in Privathaushalten. Berechnungsgrundlage ist eine repräsentative Stichprobe, die 1 % der Bevölkerung umfasst. Die Daten werden durch die Statistischen Landesämter kontinuierlich über das Berichtsjahr erhoben. Bei den angegebenen Bundesergebnissen handelt es sich um Jahresdurchschnitte, die durch das Statistische Bundesamt hochgerechnet werden. Berücksichtigt werden Personen ab 15 Jahren, darunter Selbstständige, Beamt*innen, Angestellte, Arbeiter*innen, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Der Mikrozensus bezieht sich bei Vorliegen mehrerer Tätigkeiten jeweils auf die Haupterwerbstätigkeit; der zeitliche Umfang der ausgeübten Tätigkeit oder ob es sich um eine regelmäßige oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt, ist hierbei irrelevant. Die vorliegende Statistik unterscheidet sich damit sowohl hinsichtlich des Kreises der erfassten Erwerbstätigen als auch mit Blick auf die Erhebungsmethodik von der Versichertenstatistik der Künstlersozialkasse (vgl. „Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Tätigkeitsbereich und Durchschnittseinkommen“) und der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslose in Musikberufen“).

Die Gliederung der im Mikrozensus erfassten Musikberufe basiert auf der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010). Die vorliegende Darstellung beschränkt sich auf die Berufsgruppen „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“, „Musikinstrumentenbau“ sowie die Berufsuntergruppe „Musikpädagogik“. Für andere Musikberufe (wie Berufe im Musikfachhandel und in Musikbibliotheken, Musikdramaturg*innen, Musikjournalist*innen und Musiktherapeut*innen) liegen entweder keine ausreichend großen Fallzahlen vor, oder sie werden im Mikrozensus nur in übergeordneten Kategorien aufgeführt und nicht gesondert ausgewiesen (z. B. Musiklehrer*innen an allgemeinbildenden Schulen). Angaben zum Alter der Erwerbstätigen und zum monatlichen Nettoeinkommen liegen ausschließlich für die Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ vor. Definiert ist das Nettoeinkommen als die Summe aller Einkunftsarten (also einschließlich öffentlicher Unterstützungen, Kindergeld, Wohngeld, Einkommen aus Vermietung etc.) ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Besetzungszahlen unter 5.000, d. h. weniger als 50 Fälle in der Stichprobe, werden wegen ihres geringen Aussagewerts nicht herangezogen und durch einen Schrägstrich „/“ ersetzt. Die hierdurch entstehenden Datenlücken erklären die Differenzen zwischen der in den Kategorien „Altersgruppen“ und „Monatliches Nettoeinkommen“ aufgeführten Anzahl der Erwerbstätigen im Bereich der „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ und ihrer Gesamtanzahl in der Kategorie „Status der Erwerbstätigkeit“. Abweichungen in den Summen ergeben sich zudem durch das Runden von Zahlen.

Statistik

Fußnoten

  1. Berufsgruppe „Musikinstrumentenbau“ nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010), darunter Musikinstrumenten-bauer*innen sowie -restaurator*innen ohne Spezialisierung, Berufe im Streich- und Zupfinstrumentenbau, Holzblasinstrumentenbau, Metallblasinstrumentenbau, Klavier- und Cembalobau, Orgel- und Harmoniumbau, sowie im sonstigen spezifischen Musikinstrumentenbau.
  2. Berufsuntergruppe „Berufe der Musikpädagogik“ nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010), darunter Musiklehrer*innen, Singschullehrer*innen, Facherzieher*innen im Bereich Musik, Musikpädagog*innen und Rhythmiklehrer*innen in außerschulischen Bildungseinrichtungen.
  3. Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010), die sich in die Berufsuntergruppen der Musiker*innen (darunter Instrumental- und Orchestermusiker*innen, Rock-, Pop-, Jazzmusiker*innen, Kirchenmusiker*innen, Musikwissenschaftler*innen), Sänger*innen, Komponist*innen, Dirigent*innen und Sonstige (darunter Repetitor*innen und Audio-Designer*innen im Bereich Musik) untergliedert.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit 2019, hrsg. vom
Statistischen Bundesamt, 2020.

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