Beschäftigte und Arbeitslose in Musikberufen (Juni 2022)

Abbildung: Balkendiagramm der Beschäftigten und Arbeitslosen in Musikberufen
Ob Voll-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung, Geschlechter- und Altersverteilung, Auszubildende, Arbeitslose: Die Bundesagentur für Arbeit informiert zu abhängig Beschäftigten in Musikberufen.

Die von der Bundesagentur für Arbeit erfassten Berufsgruppen entsprechen der einheitlichen nationalen Berufsklassifikation. Für Tätigkeiten im Bereich Musik liegen zu fünf Berufs- bzw. Berufsuntergruppen Daten zu Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit vor. Zur Vermeidung von Mehrfachzählungen werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose getrennt voneinander dargestellt und nicht aufsummiert.

Die größte Gruppe der in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit aufgeführten Musikberufe ist die der „Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten“, d. h. die musikalisch-künstlerischen Berufe. Im Juni 2022 gab es knapp 23.900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in diesem Tätigkeitsbereich, davon mehr als 17.000 Instrumentalmusiker*innen (72 %), knapp 5.000 Sänger*innen (21 %) sowie knapp 1.000 Dirigent*innen, Chor- und Ensembleleiter*innen (4 %).

Vergleichsweise hoch ist auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit musikalisch-künstlerischer Tätigkeit. Im Juni 2022 waren rund 11.150 geringfügig Beschäftigte der Berufsgruppe „Musik, Gesang- und Dirigiertätigkeiten“ gemeldet, darunter rund 8.700 Instrumentalmusiker*innen (78 %). Es gab mehr Dirigent*innen, Chor- und Ensembleleiter*innen in geringfügiger (rund 1.900) als in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, dagegen war die Zahl der geringfügig beschäftigten Sänger*innen (418) vergleichsweise niedrig. Rund 600 Musikschaffende waren im Juni 2022 arbeitslos gemeldet.

Der zweitgrößte der in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit aufgeführten Musikberufe ist die Musikpädagogik; dies sind u. a. Lehrer*innen an Musikschulen oder Facherzieher*innen Musik. Im Juni 2022 waren mehr als 18.000 Musikpädagog*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, knapp 2.200 waren geringfügig beschäftigt. Zugleich finden sich in diesem Tätigkeitsbereich in absoluten Zahlen vergleichsweise viele Arbeitslose (knapp 1.200).

Der Musikinstrumentenbau beschäftigte im Juni 2022 mehr als 3.500 Personen in sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis. Davon waren 336 Auszubildende, die meisten im Klavier- und Cembalobau (117) sowie im Orgel- und Harmoniumbau (115).

In den künstlerischen Therapien – Musik- und Kunsttherapie – gab es knapp 3.400 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Der Musikfachhandel zählte rund 450 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Beschäftigte im Tätigkeitsbereich der Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten (Juni 2022)
Abbildung: Kreisdiagramm der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten

In den künstlerischen Musikberufen sind Männer unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Mehrheit: Der Tätigkeitsbereich „Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeiten“ zählte im Juni 2022 knapp 14.000 Männer und etwas mehr als 9.900 Frauen. Der Frauenanteil lag damit bei rund 42 %. Im Musikfachhandel war knapp jede dritte Beschäftigte eine Frau, im Musikinstrumentenbau jede vierte. Musikberufe, in denen Frauen unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Mehrheit waren, sind die Musikpädagogik (56 %) sowie die Musik- und Kunsttherapie (82 %).

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen nach Geschlecht
Abbildung: Balkendiagramm der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Musikberufen nach Geschlecht

Zugleich ist in der Musikpädagogik und in der Musik- und Kunsttherapie die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung eher Regel als Ausnahme: Vier von fünf Beschäftigten in diesen Tätigkeitsbereichen arbeiteten 2022 in Teilzeit. Die Teilzeitquoten lagen bei den Frauen sogar deutlich über 80 %.

In allen aufgeführten Musikberufen war die Teilzeitquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen höher als die der Männer. So arbeiteten 42 % der Instrumentalmusikerinnen, aber nur 27 % ihrer männlichen Kollegen in Teilzeit. Die Teilzeitquote fällt in den Gesangtätigkeiten mit durchschnittlich 14 % geringer aus und weist auch hier – wenn auch nur geringe – geschlechterspezifische Unterschiede auf: 17 % der Sängerinnen und 11 % der Sänger waren Teilzeitbeschäftigte. Im Musikinstrumentenbau ist die Teilzeitquote mit insgesamt 16 % ebenfalls vergleichsweise gering. Allerdings hatten von den rund 880 Frauen, die im Musikinstrumentenbau arbeiten, 28 % einen Teilzeitjob, während von den rund 2.650 Männern nur 12 % in Teilzeit arbeiteten.

Sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung in Musikberufen nach Geschlecht (Teilzeitquoten 2022 in %)
Abbildung: Balkendiagramme zur Sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung

Die Altersverteilung der Beschäftigten fällt in den aufgeführten Musikberufen unterschiedlich aus. Im Ausbildungsberuf Musikinstrumentenbau waren zuletzt 13,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahre alt, während 24 % der Beschäftigten 55 bis unter 65 Jahre alt waren. Dagegen waren in der Musikpädagogik weniger als 1 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahre alt, hingegen 41 % im Alter von 55 bis unter 65 Jahren.

Unter den geringfügig Beschäftigten in Musikberufen finden sich vergleichsweise viele ältere Menschen. So waren im Juni 2022 mehr als 2.600 der rund 11.150 geringfügig Beschäftigten der Musik-, Gesang- und Dirigententätigkeiten (24 %) 65 Jahre und älter. Bei den älteren Berufsmusiker*innen handelte es sich zu 92 % um ausschließlich geringfügige Beschäftigungen – zumeist dürften dies Zuverdienste zur Altersversorgung sein. Die knappe Mehrheit (53 %) der 8.520 geringfügig beschäftigten Musikschaffenden in den Altersgruppen bis 65 Jahre übte ihre geringfügig entlohnte Beschäftigung hingegen im Nebenjob aus. Rund 4.000 Musikschaffende im Alter bis 65 Jahre arbeiteten ausschließlich geringfügig.

Nachdem die Arbeitslosenzahlen in Musikberufen im Juni 2020 und 2021 z. T. deutlich gegenüber dem vorpandemischen Niveau (Juni 2019) gestiegen waren, gab es 2022 wieder eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt. Im Musikinstrumentenbau (2022: 175 Arbeitslose) und im Musikfachhandel (2022: 52 Arbeitslose) lagen die Zahlen genau oder in etwa wieder auf vorpandemischem Niveau. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Musikschaffenden stieg zu Beginn der Pandemie deutlich von 665 im Juni 2019 auf 941 im Juni 2020, lag mit rund 600 im Juni 2022 aber sogar unter dem vorpandemischen Niveau. In der Musikpädagogik (2022: rund 1.170 Arbeitslose) und in der Musik- und Kunsttherapie (2022: knapp 340 Arbeitslose) waren die Arbeitslosenzahlen zuletzt hingegen noch immer höher als vor der COVID-19-Pandemie.

Tabelle
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen
Tabelle: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Musikberufen (Juni 2022)
Tabelle
Geringfügige Beschäftigung in Musikberufen
Tabelle: Geringfügige Beschäftigung in Musikberufen (Juni 2022)
Tabelle
Arbeitslosigkeit in Musikberufen
Tabelle: Arbeitslosigkeit in Musikberufen

Hinweis

Die Daten zur Beschäftigung basieren auf der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Als Vollerhebung spiegelt die Statistik die Beschäftigungssitation in Deutschland und weist die Anzahl sozialversicherungspflichtig sowie geringfügig Beschäftigter aus. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere auch Beschäftigte in Ausbildung (Auszubildende, Praktikant*innen, Werkstudent*innen), nicht aber Beamte oder Selbstständige. Geringfügig beschäftigt sind Arbeitnehmer*innen mit geringfügig entlohnter oder kurzfristiger Beschäftigung. Die Beschäftigungsstatistik unterscheidet dabei zwischen ausschließlich geringfügig und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Die Informationen zur Beschäftigung werden in der vorliegenden Darstellung mit denen zur Arbeitslosigkeit nach Berufen zusammengeführt. Hierfür wurden die zugrundeliegenden Statistiken auf Basis der berufssystematischen Einheiten miteinander kombiniert. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf das unterschiedliche Verfahren bei der beruflichen Zuordnung von Beschäftigten bzw. Arbeitslosen nicht unproblematisch, da sie bei der Beschäftigungsstatistik durch die meldepflichtigen Betriebe, bei der Arbeitsmarktstatistik hingegen durch Fachkräfte der Bundesagentur für Arbeit erfolgt.

Die Darstellung der Tätigkeitsbereiche basiert auf der „Klassifikation der Berufe 2010“ der Bundesagentur für Arbeit, wobei in der vorliegenden Statistik nur solche Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden, die als Musikberufe gesondert ausgewiesen sind. Weitere Musik- oder musikbezogene Berufe wie Musiklehrer*innen an allgemeinbildenden Schulen, Musikdozent*innen an Hochschulen, Musikverleger*innen, Musikdramaturg*innen, Orchester- und Operndirektor*innen, Orchesterwarte, Discjockeys, Tonmeister*innen oder Berufe in der Veranstaltungstechnik werden gemäß der Klassifikation der Berufe nicht gesondert erfasst. Da diese Berufe damit keine Berücksichtigung in der vorliegenden Statistik finden, wird auf die Angabe einer Gesamtzahl aller sozialversicherungspflicht Beschäftigten, aller geringfügig Beschäftigten bzw. aller Arbeitslosen in Musikberufen verzichtet.

Auch ist eine Aufsummierung sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigter in den in dieser Statistik ausgewiesenen Tätigkeitsbereichen nicht möglich, da Personen, die denselben Beruf sowohl als Haupttätigkeit als auch geringfügig im Nebenjob ausführen, doppelt gezählt würden. Doppelzählungen könnten zwar vermieden werden, wenn sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftige zusammengezählt werden; in diesem Falle aber fehlten die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Arbeitslose, die eine Nebenbeschäftigung ausüben, auch in den Daten der geringfügig Beschäftigten enthalten sind.

Stichtag der Beschäftigungsstatistik ist der 30. Juni, Berichtsmonat der Arbeitsmarktstatistik jeweils Juni des angegebenen Jahres.

Legende

*  Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.

-  Keine Beschäftigten oder Arbeitslosen ausgewiesen.

/  Berechnung nicht möglich oder nicht sinnvoll.

Statistik

Fußnoten

  1. Z. B. Lehrer*innen an Musikschulen, Facherzieher*innen Musik etc., jedoch ohne Leiter*innen von Musikschulen, da diese nach der Klassifikation der Berufe (2010) in der übergeordneten Berufsgruppe „Führungskräfte - Außerschulische Bildungseinrichtungen“ erfasst und nicht gesondert ausgewiesen werden, und ohne Musiklehrer*innen an allgemein bildenden Schulen.
  2. Z. B. Audio-Designer*innen, Repetitor*innen.
  3. Z. B. Handzuginstrumenten- und Schlagzeugbau.
  4. Einschließlich Auszubildenden, Praktikant*innen und Werkstudent*innen.
  5. Einschließlich Meister-, Techniker- bzw. gleichwertige Fachschulabschlüsse.
  6. Bachelor, Diplom/Magister/Master/Staatsexamen und Promotion.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Beschäftigung nach Berufen (KldB 2010), hrsg. von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 2023; Arbeitsmarkt nach Berufen, hrsg. von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, verschiedene Jahrgänge; sowie: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in ausgewählten Berufen nach Geschlecht und Arbeitszeit, Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für das Deutsche Musikinformationszentrum, Nürnberg 2023.

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