Der Deutsche Musikrat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichend geeignet seien, Musikclubs zu schützen. Die entspreche nicht der Zusage im aktuellen Koalitionsvertrag, Kulturschutzgebiete mit Bestandsschutz einzuführen, Clubs als Kulturorte anzuerkennen und sie in der Lärmschutzregelung zu berücksichtigen. Durch die vorgeschlagene Einführung des neuen Nutzungsbegriffs Musikclubs würden dies als Kulturorte zweiter Klasse behandelt. Der zutreffende Begriff "Anlagen für kulturelle Zwecke" beziehe sich auf Theater- und Opernhäuser, Konzerthallen und ähnliche Räumlichkeiten, obgleich im Koalitionsvertrag auch Musikclubs darunter zu fassen seien. Der Deutsche Musikrat schließt sich daher dem Vorschlag der LiveMusikKommission an, Musikclubs als Kulturorte zu fassen, die "Raum für regelmäßige künstlerische Darbietungen mit Konzertcharakter vor Publikum" bieten.