In seiner Stellungnahme zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens weist der Deutsche Musikrat (DMR) darauf hin, dass im Musikbereich sowohl abhängige Beschäftigung als auch selbstständige Tätigkeiten üblich seien, oft sogar in Mischformen innerhalb einer Berufsbiografie. Diese hybriden Erwerbsmodelle müssten bei der Reform des Statusfeststellungsverfahrens sowie der geplanten Neuregelung ab 2027 berücksichtigt werden. Der Deutsche Musikrat fordert vor allem klare und rechtssichere Abgrenzungskriterien zwischen Selbstständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die den Besonderheiten der Musikbranche gerecht werden. Zudem sollen Personen mit bereits abgesicherter Haupttätigkeit von zusätzlicher Sozialversicherungspflicht bei Nebentätigkeiten befreit werden. Die Künstlersozialkasse wird als zentrale Absicherung selbstständiger Künstler:innen hervorgehoben und soll gestärkt werden. Generell wird gefordert, den Erwerbsstatus auf die gesamte Tätigkeit einer Person zu beziehen statt auf einzelne Aufträge und spezifische Regelungen für Lehrbeauftragte zu schaffen.
Darüber hinaus betont der Deutsche Musikrat die Notwendigkeit fairer Vergütung, um prekäre Lebensverhältnisse zu vermeiden, sowie die Anerkennung kollektiver künstlerischer Arbeitsformen wie freier Ensembles oder Orchester als Formen professioneller Selbstständigkeit. Ohne eine differenzierte Regelung drohten erhebliche negative Folgen: Musikschulen könnten ihr Angebot einschränken, Musikhochschulen Ausbildungskapazitäten verlieren und freiberufliche Musiker:innen durch bürokratische Belastungen und Systemwechsel benachteiligt werden. Insgesamt wäre damit die musikalische Bildungslandschaft und das professionelle Musikleben in Deutschland gefährdet.
