Der Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags untersucht die strukturellen Probleme der Branche und lotet die verfassungsrechtlichen Grundlagen einer möglichen Ticketabgabe auf Bundesebene aus.

Er benennt die Anzahl der Konzerte, Besucher und Umsätze und beleuchtet Musikfestivals, Clublandschaft und Nachwuchslage. In einer Übersicht werden ausgewählte öffentliche Förderinstrumente im Kulturbereich dargestellt, die auf verschiedenen Formen von Umlagen und Abgaben basieren. Nicht aufgeführt sind steuerfinanzierte Instrumente wie bspw. der Bundeskulturfonds oder der Festivalförderfonds, dafür jedoch u. a. die GEMA-Kulturförderung und die GVL-Kulturförderung. 

Erstmals untersucht der Bericht die verfassungsrechtlichen Grundlagen einer möglichen Ticketabgabe auf Bundesebene. Als Vorbilder vorgestellt werden als ausländische Beispiele der Music Venue Trust aus Großbritannien und der Centre national de la musique aus Frankreich sowie als Beispiel aus Deutschland der Live Music Fund Germany, der 2021 durch die LiveKomm gegründet wurde. Der Live Music Fund setzt auf freiwillige Beiträge aus der Branche selbst und hat zum Ziel, Clubs, Festivals und aufstrebende Künstler:innen zu unterstützen, welche unter steigenden Kosten und strukturellen Unsicherheiten leiden.

Der Bericht der Wissenschaftlichen Dienste sieht die Möglichkeit, dass sich der Gesetzgeber für die Einführung einer Ticketabgabe als Sonderabgabe entscheidet. Dafür sieht er es als Notwendigkeit an, besondere finanzverfassungsrechtliche Anforderungen an Sonderabgaben einzuhalten. Da es sich bei einer Ticketabgabe um eine fördernde Sonderabgabe handle, komme dem Nachweis der gruppennützigen Verwendung des Abgabeaufkommens eine besondere Bedeutung zu. Eine Umsetzung als Steuer sieht der Bericht mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes als kaum möglich an.