Vor dem Hintergrund der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, passt der Deutsche Musikrat zum 1. März 2026 seine Honorarempfehlungen im Bereich Musikalische Bildung an. 

Empfohlen werden folgende Honoraruntergrenzen:

  • Unterrichtsdauer 45 Minuten: Honoraruntergrenze 56,- Euro, angemessene Vergütung 67,- Euro
  • Unterrichtsdauer 60 Minuten: Honoraruntergrenze 74,- Euro, angemessene Vergütung 89,- Euro

Mit den Empfehlungen richtet sich der Musikrat insbesondere an betroffene Lehrkräfte, öffentliche Fördergeber, Träger musikalischer Bildungsangebote, Musikschulen, Hochschulen und Projektträger sowie Schulen, Kintertagesstätten, freie Träger und weitere Auftraggeber.