Vor dem Hintergrund der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, passt der Deutsche Musikrat zum 1. März 2026 seine Honorarempfehlungen im Bereich Musikalische Bildung an.
Empfohlen werden folgende Honoraruntergrenzen:
- Unterrichtsdauer 45 Minuten: Honoraruntergrenze 56,- Euro, angemessene Vergütung 67,- Euro
- Unterrichtsdauer 60 Minuten: Honoraruntergrenze 74,- Euro, angemessene Vergütung 89,- Euro
Mit den Empfehlungen richtet sich der Musikrat insbesondere an betroffene Lehrkräfte, öffentliche Fördergeber, Träger musikalischer Bildungsangebote, Musikschulen, Hochschulen und Projektträger sowie Schulen, Kintertagesstätten, freie Träger und weitere Auftraggeber.
