Das Einkommen selbstständiger Musiker:innen liegt häufig unter einem existenzsichernden Niveau. Daher gibt es seit dem 1. Juli 2024 die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen in Projekten und Einrichtungen zu zahlen, die zu mindestens 50 Prozent durch den BKM gefördert sind. Rückwirkend ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz für Proben und Konzerte.