Seit dem 1. Juli 2024 gilt für kulturelle Projekte und Einrichtungen, die zu mindestens 50 Prozent durch den Bund gefördert werden, eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis. Für den Musikbereich empfiehlt der Deutsche Musikrat als Honoraruntergrenze für einen Tagessatz für selbstständige Musiker:innen 300 Euro für die Jahre 2025/26. Zugleich macht er deutlich, dass die eigentlich auskömmliche Untergrenze, um ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen, ein Tagessatz von 622 Euro wäre.

Die Empfehlung wurde von der AG „Faire Vergütung“ des Deutschen Musikrats in einer Klausurtagung erarbeitet und durch das Präsidium des Deutschen Musikrats am 27. Februar 2025 verabschiedet. Die Empfehlungen werden jährlich aktualisiert.