FREO appelliert an die Bundesregierung, im Sinne eines modernen Zuwendungs- und Haushaltsrechts klare und unkomplizierte Verfahrensregelungen einzuführen.

Im Einzelnen schlägt FREO vor:

  1. Einführung eines einheitlichen und allgemein anerkannten Verwendungsnachweises,
  2. Festbetragsfinanzierungen bis 500.000 Euro,
  3. Flexibilisierung der zeitlichen Mittelverwendungen,
  4. regelmäßige Anpassung von Bundes- und Landesreisekostengesetzen sowie
  5. verbindliche Fristen und faire Regelungen in Prüfprozessen.

Mit den Reformschritten strebt FREO eine Modernisierung des Zuwendungsrechts an, eine Stärkung der kulturellen und gesellschaftlichen Wirkung öffentlicher Mittel und eine nachhaltige Entlastung der Verwaltung. Die Vorschläge seien ohne zusätzlichen Finanzaufwand umsetzbar und stellten einen pragmatischen und wirkungsvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kulturförderung dar.