Staatstheater
|
Als Staatstheater werden Bühnen bezeichnet, die sich in der Regel in der Rechtsträgerschaft eines Bundeslands befinden und zu mindestens 50 Prozent aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Die meisten Staatstheater gehen auf ehemalige Hof- und Residenztheater zurück und verfügen insofern gewöhnlich über eine bedeutende Theatertradition und Spielstätten von überdurchschnittlicher Zuschauerkapazität und Bühnengröße. Im Unterschied zu den Landestheatern, die mitunter ebenfalls in alleiniger Trägerschaft eines Bundeslands stehen, zeichnen sich die Staatstheater vor allem durch ihre permanente Ortsbindung aus.
Öffentlich finanzierte Musiktheater
Staatstheater
Landestheater
Kommunale Theater
Privat finanzierte Musiktheater
Musiktheater gesamt
|
1 bis 25 von 25 Datensätzen
» Seite: [1]
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
Detailansicht
1 bis 25 von 25 Datensätzen
» Seite: [1]