Evangelische Kirchenmusik |
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Die evangelischen Kirchen sind äußerlich in Landeskirchen gegliedert, deren Grenzen noch alte politische Strukturen widerspiegeln. Auf landeskirchlicher Ebene gibt es Ämter für Kirchenmusik, die sich vor allem der Fortbildungsaufgaben (z.B. Literaturkunde, Reflexion der Arbeit) annehmen. Darüber hinaus bietet die Evangelische Kirche C-Prüfungen in einigen Landeskirchen nicht nur an den dargestellten Institutionen, sondern auch in einzelnen Kirchenbezirken und in anderer Form an, z.B. in Form von Ausbildungen unter der Leitung von Landeskirchenmusikdirektorinnen und -direktoren. Die Fachaufsicht über die Kirchenmusikerinnen und -musiker in den einzelnen Kirchenkreisen führen Kreiskantorinnen und -kantoren. Sie fördern den Austausch untereinander und sind für die Ausbildung des kirchenmusikalischen Nachwuchses sowie für die Einrichtung kirchenmusikalischer Fortbildungsangebote zuständig. Als Berufsgruppenvertretung arbeitet der Verband evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland; für Ausbildungsfragen ist die Direktorenkonferenz Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche in Deutschland zuständig. Das kirchliche Amateurmusizieren wird insbesondere durch den Chorverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Evangelischen Posaunendienst in Deutschland betreut. Kirchenmusikalische Verbände sind in der Rubrik "Organisationen des Musiklebens" unter Verbände, Vereinigungen, Gesellschaften dargestellt. Aus- und Fortbildungsstätten für Kirchenmusiker werden in der Rubrik "Musikunterricht, Ausbildung, Fortbildung" unter Konservatorien, Musikakademien, Kirchenmusikhochschulen und weitere kirchliche Ausbildungsstätten sowie unter Musikhochschulen aufgeführt. |